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Bundesumweltminister Peter Altmaier zu Gast in Hannover: Niedersächsische Landesregierung macht Vorschläge zur Energiewende und fordert Mitspracherecht beim Endlagersuchgesetz ein

HANNOVER. Zweieinhalb Wochen nach dem Regierungswechsel ist Bundesumweltminister Peter Altmaier heute nach Hannover gekommen, um mit der Landesregierung über die drängendsten Probleme der Energiepolitik zu beraten. Konkret ging es in dem Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Stefan Wenzel um das weitere Vorgehen bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll und um die kurzfristigen Möglichkeiten, den Anstieg der Strompreise zu begrenzen. Weil und Wenzel begrüßten die Gesprächsbereitschaft des Bundesumweltministers. „Wir haben das Treffen genutzt, um unsere niedersächsischen Positionen klarzumachen“, sagte Weil nach dem zweistündigen Gespräch in der Staatskanzlei, „und wir freuen uns, dass der Bundesumweltminister der niedersächsischen Landesregierung eine intensive Mitsprache beim Endlagersuchgesetz eingeräumt hat.“

„Niedersachsen hat als einziges Bundesland konkrete und durchaus leidvolle Erfahrungen mit der Endlagerung von Atommüll“, so Weil weiter. Angekündigt wurde seitens der niedersächsischen Landesregierung die zeitnahe Unterbreitung von Änderungsvorschlägen zu dem Entwurf des Standortauswahlgesetzes. Es werde, so alle Beteiligten übereinstimmend, kurzfristig weitere Gespräche geben, ein nationaler Konsens werde angestrebt. Einig waren sich alle drei Gesprächspartner insbesondere darin, dass eine langfristig sichere Lagerung prioritäres Ziel sei.

„Wir wollen, dass der gesamte Auswahlprozess mit größtmöglicher Transparenz abläuft“, so Wenzel. „Die in dem Gesetzentwurf aufgeführten Bedingungen für einen geeigneten Standort entsprechen nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Es wird der Anschein erweckt, dass Granit als Endlagermedium faktisch ausgeschlossen werden und alles auf Salz hinauslaufen soll. Ein ungestörtes Deckgebirge und eine vollständige Überdeckung mit Ton galt früher bei Salz als unverzichtbar – ein derartiges Kriterium fehlt gänzlich in dem bisherigen Gesetzentwurf, ebenso wie gut handhabbare Abwägungskriterien. Die bisherige Entwurfsfassung des Endlagersuchgesetzes ist damit alles andere als sachgerecht und ergebnisoffen.“ Niedersachsen sei auch nicht bereit – wie bislang in dem Entwurf vorgesehen – die Landeskompetenzen bei Bergrecht, Wasserrecht und Planfeststellung aufzugeben.

Das zweite wichtige Gesprächsthema bei dem Treffen war die Energiewende. Um schnell den Anstieg der Strompreise einzuschränken schlug die Niedersächsische Landesregierung dem Bundesumweltminister drei konkrete kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen vor:

1. Stromsteuer: Niedersachsen schlägt vor, die Stromsteuer um 25 Prozent zu senken. Das entspricht dem Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung. Eine solche Steuersenkung hätte einen höheren Einfluss auf die Begrenzung der Strompreise als die im Eckpunkte-Papier des Bundes vorgeschlagenen Kürzungen der EEG-Vergütung. Der Erhalt des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien darf nicht infrage gestellt, das noch bestehende Vertrauen in staatliches Handeln und staatliche Planung darf nicht verloren gehen. Rückwirkende Kürzungen zerstören die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.

2. Verlässliche Rahmenbedingungen: Der Erhalt des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien darf nicht infrage gestellt werden, das noch bestehende Vertrauen in staatliches Handeln und staatliche Planung darf nicht verloren gehen! Rückwirkende Kürzungen – wie bislang vorgeschlagen – zerstören die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit. Sie werden auch aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Eine Verzögerung bei der Zahlung von EEG-Vergütungen um fünf Monate gefährdet aktuelle Finanzierungskonzepte und entspricht einer generellen Absenkung der Vergütungssätze. Die Bundesregierung wird gebeten, diese Vorschläge wieder zurückziehen.

3. „Besondere Ausgleichsregelung“: Die Ausnahmen von der EEG-Umlage sind auf energieintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen und Schienenbahnen zu beschränken. Kurzfristig sollte eine Reduktion auf den Stand von 2009 mit etwa 700 Betrieben angestrebt werden, um die Höhe der EEG-Umlage absenken zu können.

Mit diesen Vorschlägen können aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung stabile Strompreise und Versorgungssicherheit gleichermaßen garantiert werden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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