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Niedersachsen gestaltet Aufenthaltsmöglichkeiten von Asylbewerbern noch flexibler – Vereinbarung mit Bremen

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute die Neufassung der Asylbewerberaufenthalts-Verordnung (AsylAVO) beschlossen. Diese Verordnung ermöglicht es Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung sich vorübergehend außerhalb des ihnen zugewiesenen Bezirks aufzuhalten. Damit dürfen niedersächsische Asylbewerber zukünftig nicht nur innerhalb Niedersachsens frei reisen, sondern auch im gesamten Gebiet Bremens. Bremen wird eine entsprechende Verordnung erlassen, die den dort lebenden Asylbewerbern den vorübergehenden Aufenthalt in Niedersachsen ermöglicht.

„Mit der Ausweitung der AsylAVO auf Bremen gestaltet Niedersachsen die Aufenthaltsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber noch flexibler. Sie können damit in mehrfacher Hinsicht besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben", erklärte Innenminister Boris Pistorius.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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