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18-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung: Erweitertes freiwilliges Arbeitszeitkonto bietet Lehrkräften flexible Möglichkeit

Durch eine Verlängerung des Ansparzeitraumes beim freiwilligen Arbeitszeitkonto von zwölf auf fünfzehn Schuljahre wird der 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung um eine Maßnahme erweitert. Das sieht der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vor, den die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Ab dem Schuljahr 2017/2018 könnten niedersächsische Lehrkräfte danach im Rahmen des freiwilligen Arbeitszeitkontos über einen längeren Zeitraum als bisher zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese zu einem späteren Zeitpunkt flexibel in Freizeit ausgleichen.

Mit diesem Vorhaben unternehme die Landesregierung einen weiteren Schritt, um die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen zu verbessern. Insbesondere fachspezifische Unterrichtsbedarfe könnten mit dem bereits vorhandenen Lehrkräftepotenzial abgedeckt werden, wenn sich Lehrkräfte entscheiden, im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zusätzliche Unterrichtsstunden zu erteilen, sagte dazu die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Mit dem nunmehr 18-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung reagiere Niedersachsen flexibel auf die Herausforderung durch das bundesweit geringe Bewerberaufkommen im Lehrkräftebereich, so die Ministerin.

Schon jetzt haben viele Lehrkräfte allein aufgrund des verpflichtenden Arbeitszeitkontos des § 5 Nds. ArbZVO-Schule einen Ansparzeitraum von zehn Schuljahren erreicht und könnten nach derzeitigem Stand lediglich noch im Umfang von zwei Schuljahren zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen. Die mit dem Änderungsentwurf dieser Verordnung verbundene Verlängerung der Ansparphase auf 15 Schuljahre wird es allen Lehrkräften ermöglichen, über einen längeren Zeitraum freiwillig zusätzliche Unterrichtsstunden zu erteilen. Lehrkräfte, die den maximalen Ansparzeitraum von zwölf Jahren bereits erreicht haben, könnten noch weiter ansparen. Die mehr erteilten Unterrichtsstunden werden den Lehrkräften gutgeschrieben und in der Ausgleichsphase in Freizeit abgegolten, so dass die jeweilige Lehrkraft dann weniger unterrichten muss oder auch vorzeitig ohne finanzielle Einbußen aus dem aktiven Dienst ausscheiden kann.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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