Abgleich von Ausweispapieren und Buchungsdaten im Flugverkehr: Niedersachsen bringt Gesetzesänderung in den Bundesrat ein
Das Land Niedersachsen wird an diesem Freitag (6. Juli 2018) ein Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in den Bundesrat einbringen. Das hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Dabei geht es darum, dass es bisher keine Verpflichtung für Luftfahrtunternehmen in Deutschland gab, bei der Ausreise die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen.
Hintergrund ist auch der Mordfall „Susanna“. Im Zuge der Ermittlungen war bekannt geworden, dass der Tatverdächtige mit seiner Familie bei der Grenzkontrolle am Flughafen zwar echte Ausweispapiere vorlegte, jedoch mit einem Flugticket reiste, das auf einen falschen Namen ausgestellt war. Er konnte ohne weitere Prüfungen unbehelligt ausreisen. Das wäre nach den bisherigen Erkenntnissen nicht möglich gewesen, wenn beim Besteigen des Flugzeuges aufgefallen wäre, dass die Namen auf den Flugtickets nicht mit denen in den Ausweispapieren übereinstimmten.
Innenminister Boris Pistorius sagte, diese Vorgänge würfen ein Schlaglicht auf eine Lücke in unserem Sicherheitssystem. Da die Luftfahrtunternehmen nur die Angaben zur Identität bei der Buchung erfassen, bestehe keine Sicherheit über die Identität der Personen, die sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Es lege auf der Hand, dass diese Lücke Kriminellen und Terroristen in die Hände spielen und die Sicherheit des Luftverkehrs und damit der Passagiere beeinträchtigen könne. Das müsse dringend geändert werden, darum habe Niedersachsen schnell gehandelt und werde die Gesetzesänderung bereits jetzt in den Bundesrat einbringen.
Ohne Kenntnisse über die Identität von Fluggästen können Reisewege nicht nachvollzogen werden. Auch Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität seien dies elementare Handlungsfelder, sagte Pistorius. Angesichts der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage sei es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gebe.
Mit der Gesetzesinitiative sollen diese Informationslücken geschlossen und eine Verpflichtung für die Luftfahrtunternehmen (§ 9 Luftsicherheitsgesetz) geschaffen werden, die Ausweispapiere der Fluggäste zu prüfen und mit den angegebenen Daten bei der Buchung abzugleichen. Die angestrebte Verpflichtung der Fluggesellschaften zur Identitätsabgleichung erschwere zudem die Verschleierung von Reisewegen und -plänen und verbessert die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden, ohne diesen neue Befugnisse zum Zugriff auf Daten einzuräumen.
Aus diesem Grund haben bereits auch andere Länder der Europäischen Union wie Frankreich, Belgien oder Spanien ebenfalls die Verpflichtung für Luftfahrtunternehmen eingeführt, die Identität eines Fluggastes durch einen Abgleich der Ausweispapiere mit den Buchungsdaten sicherzustellen.
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erstellt am:
03.07.2018
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