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Abrechnung der EU-Förderung im ESF – Beschluss der Staatssekretärsrunde

Die Runde der niedersächsischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hat entschieden, dass es bis zu einer Neuregelung des von maßgeblichen Interessenverbänden kritisierten Erlasses zur pauschalisierten Abrechnung von Personalausgaben bei durch ESF-Mittel geförderten Projekten[1] bei dem Verfahren der Spitzabrechnung bleibt.

Unter Beteiligung der maßgeblich betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartner und der kommunalen Spitzenverbände soll nun das Spitzabrechnungsverfahren so ausgestaltet werden, dass es einerseits den erhöhten Vorgaben der EU-Kommission Rechnung trägt, anderseits aber weiterhin praktikabel bleibt. Denn schon jetzt stehen in der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 etwa 40% weniger EFRE- und ESF-EU-Mittel für dringend erforderliche Projekte zur Verfügung, die durch erhöhte Verwaltungsaufgaben nicht noch stärker geschmälert werden dürfen.

Außerdem wird eine neu eingesetzte ressortübergreifende Arbeitsgruppe Lösungsvorschläge für eine noch weiterreichende Vereinfachung der Personalkostenabrechnung in allen ESF-Programmen entwickeln. Auch hier sind die von der ESF-Förderung maßgeblich berührten Wirtschafts- und Sozialpartner (u.a. Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) und die Kommunalen Spitzenverbände zur Mitwirkung eingeladen.


[1] „Standardeinheitskosten zur Abrechnung von Personalausgaben für beim Zuwendungsempfänger und dessen Kooperationspartnern beschäftigtes Personal in den niedersächsischen ESF-Programmen“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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