Änderung der Niedersächsischen Bauordnung – Künftig soll in Niedersachsen mehr barrierefrei und noch sicherer gebaut werden
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Änderungsentwurf der Niedersächsischen Bauordnung in den Landtag einzubringen. Der Entwurf enthält einige Klarstellungen der bisherigen gesetzlichen Regelungen, die in der Praxis der Bauordnungsämter bislang zu Anwendungsproblemen geführt haben. Er umfasst zudem weitere Änderungen mit dem Ziel, die Bauordnungen der Länder anzupassen und zu vereinheitlichen, wie beispielsweise bei Regelungen zu Pflegeeinrichtungen und Tagesstätten.
Weitere Inhalte des Änderungsentwurfs:
- Der sparsame Umgang mit Boden, Wasser und Energie gehört laut Entwurf zukünftig zu den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen.
- Um für Menschen mit Behinderungen die Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen zu verbessern, wird der Katalog der barrierefreien baulichen Anlagen erweitert.
- Der Katalog der Baumaßnahmen, die ohne Baugenehmigungsverfahren gebaut werden können, wird an einzelnen Stellen neu formuliert. So können mobile Geflügelställe bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei bleiben.
- Die „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen findet zukünftig auch im Bauordnungsrecht Berücksichtigung. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, langfristig dafür zu sorgen, dass zwischen Betrieben, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird („Störfallbetriebe“), und bestimmten schutzwürdigen Nutzungen angemessene Sicherheitsabstände gewahrt bleiben.
Diese Forderung der Richtlinie setzt die neue Bauordnung um. Damit soll sichergestellt werden, dass Menschen, die sich im Umkreis eines Störfallbetriebes dauerhaft oder länger aufhalten, bei einem denkbaren Schadensfall in einem solchen Betrieb zukünftig noch besser geschützt werden können. Zusätzlich soll die Öffentlichkeit beteiligt werden, wenn der Bau großer Wohnkomplexe, öffentlicher Gebäude mit hohem Publikumsverkehr und Sonderbauten wie Krankenhäuser oder Schulen in der Nähe eines Störfallbetriebes geplant werden.
Der Entwurf der NBauO regelt darüber hinaus die Anforderungen an Bauprodukte neu. Er kommt damit einem Urteil des EuGH vom 16.Oktober 2014 nach. Danach dürfen an Bauprodukten nach europäisch harmonisierten Normen keine zusätzlichen produktbezogenen Anforderungen in Deutschland mehr gestellt werden.
Hintergrund zum Thema Seveso:
Bei dem Chemieunfall im italienischen Seveso nahe der Stadt Mailand im Juli 1976 wurde das hochgiftige Dioxin TCDD freigesetzt. Es verseuchte auf Jahrzehnte die Region um die Fabrik. Deren Gebiet grenzte an vier Gemeinden, unter ihnen die Gemeinde Seveso. Das Unglück gilt als bisher größter Chemieunfall Europas.
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erstellt am:
24.01.2017
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