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Änderung der Niedersächsischen Bauordnung – Künftig soll in Niedersachsen mehr barrierefrei und noch sicherer gebaut werden

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, einen Änderungsentwurf der Niedersächsischen Bauordnung in den Landtag ein­zubringen. Der Entwurf enthält einige Klarstellungen der bisherigen gesetzlichen Regelun­gen, die in der Praxis der Bauordnungsämter bislang zu Anwendungsproblemen geführt ha­ben. Er umfasst zudem weitere Änderungen mit dem Ziel, die Bauordnungen der Länder an­zupassen und zu vereinheitlichen, wie beispielsweise bei Regelungen zu Pflegeeinrichtun­gen und Tagesstätten.

Weitere Inhalte des Änderungsentwurfs:

- Der sparsame Umgang mit Boden, Wasser und Energie gehört laut Entwurf zukünftig zu den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen.

- Um für Menschen mit Behinderungen die Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensberei­chen zu verbessern, wird der Katalog der barrierefreien baulichen Anlagen erweitert.

- Der Katalog der Baumaßnahmen, die ohne Baugenehmigungsverfahren gebaut werden können, wird an einzelnen Stellen neu formuliert. So können mo­bile Geflügelställe bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei bleiben.

- Die „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlaments und des Europäi­schen Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit ge­fährlichen Stof­fen findet zukünftig auch im Bauordnungsrecht Berücksichtigung. Die Richtlinie verpflich­tet die Mitgliedstaaten, langfristig dafür zu sorgen, dass zwischen Be­trieben, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird („Störfallbetriebe“), und be­stimmten schutzwürdi­gen Nutzungen angemessene Sicherheits­ab­stände gewahrt blei­ben.

Diese Forderung der Richtlinie setzt die neue Bauordnung um. Damit soll sichergestellt wer­den, dass Menschen, die sich im Umkreis eines Störfallbetriebes dauerhaft oder län­ger auf­halten, bei einem denkbaren Schadensfall in einem solchen Betrieb zukünftig noch besser geschützt werden können. Zusätzlich soll die Öffentlichkeit beteiligt werden, wenn der Bau großer Wohnkomplexe, öffentlicher Gebäude mit hohem Publikumsverkehr und Sonderbau­ten wie Krankenhäuser oder Schulen in der Nähe eines Störfallbetriebes geplant werden.

Der Entwurf der NBauO regelt darüber hinaus die Anforderungen an Bauprodukte neu. Er kommt damit einem Urteil des EuGH vom 16.Oktober 2014 nach. Danach dürfen an Baupro­dukten nach europäisch harmonisierten Normen keine zusätzlichen produktbezogenen An­forderungen in Deutschland mehr gestellt werden.

Hintergrund zum Thema Seveso:

Bei dem Chemieunfall im italienischen Seveso nahe der Stadt Mailand im Juli 1976 wurde das hochgiftige Dioxin TCDD freigesetzt. Es verseuchte auf Jahrzehnte die Region um die Fabrik. Deren Gebiet grenzte an vier Gemeinden, unter ihnen die Gemeinde Seveso. Das Unglück gilt als bisher größter Chemieunfall Europas.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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