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Änderung des Ladenöffnungsgesetzes: Ausgleich zwischen Interessen des Einzelhandels, der Beschäftigten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher

Die geplante Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes soll, so Sozialministe­rin Cornelia Rundt, einen wichtigen Ausgleich zwischen den Interessen des Einzelhandels, der Beschäf­tigten, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Kommunen brin­gen. Außerdem werde dem Schutz der Sonn- und Feiertage und der Ar­beitsruhe an die­sen Tagen Rechnung getragen. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sit­zung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Gesetzesänderung des „Gesetzes über La­denöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)“ in den Landtag einzubringen.

Mit der Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes soll ein neues Genehmigungssystem für die „verkaufsoffenen Sonntage“ eingeführt werden: Es sieht – bezogen auf die ge­samte Ge­meinde – grundsätzlich bis zu vier Genehmigungen pro Jahr vor. Zusätzlich soll jährlich eine Sonntagsöffnung je Stadtbezirk ermöglicht werden. Wie bisher soll für einzelne Verkaufsstel­len eine Genehmigung pro Jahr zugelassen werden können. Voraussetzung für diese Ge­nehmigungen soll immer ein angemessener Anlass sein, der kommunalen Entwick­lungszie­len dient.


Von der Öffnungsmöglichkeit ausgenommen werden sollen sämtliche Feiertage sowie der 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt. Dadurch wird der Schutz von Sonn- und Fei­ertagen verbessert.

Hintergrund für die Neuregelung ist ein rechtlicher Klarstellungsbedarf: Er ergibt sich einer­seits aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2015. Darin wird Bezug genommen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009. Andererseits hatten einige Verbände und Organisationen gefordert, weitere Sonn- und Feier­tage von der Öffnungsmöglich­keit auszunehmen.


Um alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens bei der Meinungsbildung zur Neuregelung mit einzubeziehen, hatten die Verbände die Gelegenheit, sich zu äußern. 20 der mehr als 30 angeschriebenen Verbände haben Stellungnahmen abgegeben, zudem wurden zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene mit unterschiedli­chsten Akteuren geführt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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