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Agrarminister Meyer: Kompromiss beim Landesraumordnungsprogramm – Land berücksichtigt rund 8000 Stellungnahmen für überarbeiteten Entwurf

Das künftige niedersächsische Landesraumordnungsprogramm (LROP) nimmt Kontur an: Am (heutigen) Dienstag hat der für Raumordnung zuständige Landwirtschaftsminister Christian Meyer dem Kabinett nach intensiver Auswertung aller Stellungnahmen eine überarbeitete Fassung des LROP-Entwurfes erläutert. „Wir sind eine Regierung, die lernfähig ist, die den Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen sucht“, sagte Meyer. „Daher haben wir bei der aktualisierten Planung sowohl die Belange der Kommunen als auch die Wünsche von Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft besser berücksichtigt.“

Beim Torfabbau ist zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Torfindustrie ein Kompromiss mit hohem Klimaschutzfaktor erzielt worden. „Wir haben das gemeinsame Konzept von Naturschutzbund und Torfwirtschaft für einen sanften Ausstieg aus dem Torfabbau weitgehend übernommen, für die landwirtschaftliche Nutzung auf Moorböden aber eine Schutzklausel eingebaut“, sagte Agrarminister Meyer. „Zusammen mit dem Gartenbau wollen wir die durch Moorzerstörung und Torfnutzung verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent reduzieren und zusätzliche Flächen für den Moor-, Natur- und Klimaschutz bereitstellen.“ Damit kommt das geplante LROP der Land- und Torfwirtschaft entgegen, mindert den Flächenverbrauch und erreicht dennoch einen höheren ökologischen Mehrwert. Zudem wird auf die Belange der Kommunen Rücksicht genommen, denen eine größtmögliche Planungshoheit bei der künftigen Struktur des Einzelhandels erhalten bleibt, um die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern.

Der nun vorliegende überarbeitete LROP-Entwurf berücksichtige die Interessen von Landwirten, Torfwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz gleichermaßen, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum ursprünglichen Entwurf seien rund 8000 Stellungnahmen ausgewertet worden, viele Anregungen seien in den überarbeiteten Entwurf eingeflossen.

Als Beispiel nannte der Agrarminister die neu eingeführte Landwirtschaftsklausel: Damit werde klargestellt, dass raumordnerische Festlegungen wie etwa ein Vorranggebiet zur Torferhaltung keine Auswirkungen auf bestehende Flächennutzungen der Landwirte hätten. Im Klartext: Maßnahmen wie Stallbauten oder Drainagen werden vom LROP nicht tangiert. Der in der ursprünglichen Entwurfsfassung enthaltene Begriff Moorentwicklung sei vom Tisch, betonte Meyer. Er hoffe, dass sich damit die von Anfang an unberechtigte Befürchtung vor einer angeblich geplanten großflächigen Wiedervernässung von landwirtschaftlichen Flächen endgültig erledigt habe.

Ein Entgegenkommen bedeutet der überarbeitete LROP-Entwurf auch für Naturschutz und Torfwirtschaft. Ermöglicht habe diesen Kompromiss insbesondere „das vorbildliche Konzept“ von Naturschutzbund (NABU) und Industrieverband Garten (IVG), so Meyer. Neben Vorranggebieten für die Torferhaltung auf ungefähr 40.000 Hektar soll es auf Grundlage des NABU-IVG-Papiers spezielle Vorgaben für jene Vorranggebiete geben, auf denen eine Rohstoffgewinnung ermöglicht wird: Abgesehen davon, dass die – derzeit noch geltenden – im LROP des Jahres 2012 für den Torfabbau vorgesehenen Flächen von etwa 21.300 auf nun 4.500 Hektar im Interesse von Landwirtschaft und Klimaschutz reduziert worden sind, gelten für diese 4.500 Hektar besondere klimaschutzbedingte Kompensationsfaktoren. Die Folge: Torf darf nur dann abgebaut werden, wenn pro angefangenem Hektar Abbaufläche eine zusätzliche Kompensation für den Klimaschutz erfolgt.

Eine gute Lösung, so Meyer, habe man auch im Zusammenspiel mit den Kommunen gefunden. Das betreffe vor allem die zukünftige Struktur des Einzelhandels und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowohl mit Waren des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel und Drogerieartikel) als auch mit dem sogenannten aperiodischen Sortiment (zum Beispiel Bekleidung, Elektronik, Haushalts- und Spielwaren und Möbel). Im Kern erhalten die Kommunen fortan größere Spielräume bei der Planung. Es wird stärker auf die individuelle Situation vor Ort Rücksicht genommen. „Die Karten mit den Erreichbarkeitsräumen sind vom Tisch“, so Meyer. Um dem Anliegen einer wohnortbezogenen Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs auch in ländlicheren Regionen noch stärker Rechnung zu tragen, sind überdies Ausnahmen zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben an besonderen Standorten vorgesehen. Auch wird die Erdverkabelung als Option für den Netzausbau verstärkt aufgegriffen.

Nach der Kabinettsinformation startet in den nächsten Wochen das Beteiligungsverfahren für Kommunen, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie für Bürgerinnen und Bürger. Im Internet werden die überarbeiteten Entwürfe sowie die Abwägungen eingegangener Stellungnahmen transparent veröffentlicht. Nähere Informationen finden sich in Kürze unter www.LROP-online.de. Bis zum 6. Januar 2016 können Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium geschickt werden. Ab Ende Januar 2016 sollen fünf Erörterungstermine in Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Hildesheim und Braunschweig stattfinden.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
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