Anerkennung von Berufsqualifikationen: Unabhängige Beratung und erforderliche Qualifizierung für Einwanderinnen und Einwanderer wird Gesetz
Einwanderinnen und Einwanderer bekommen in Niedersachsen künftig mehr Unterstützung, wenn sie sich um die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse bemühen. Sie sollen die Chance bekommen, möglichst schnell eine ihren Qualifikationen entsprechende Stelle anzutreten um ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Dazu hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen“ beschlossen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Damit soll das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (NBQFG) novelliert werden, mit dem bereits 2012 der Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf verankert worden ist. Mit der Novellierung des NBQFG erfolgt ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung: In Niedersachsen würde demnach ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerkennungsberatung geschaffen. Die Beratung soll sowohl zu den landesrechtlich wie auch zu den bundesrechtlich geregelten Berufen erfolgen.
Eine fundierte Beratung sei das Fundament für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren, erläuterte Sozialministerin Cornelia Rundt. Auch Flüchtlingen stehe der Zugang zu dieser kostenlosen Beratung offen. Die Anerkennung eines Berufsabschlusses kann auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus bereits vor Ablauf der dreimonatigen Wartefrist zur Aufnahme einer Beschäftigung beantragt werden. Der Gesetzentwurf sei eine wichtige Initiative, um Einwanderinnen und Einwanderern einen chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Ihnen soll außerdem ein Anspruch auf die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen auch bei nicht-reglementierten Berufen eingeräumt werden, wenn so die Voraussetzungen für die Anerkennung des Berufsabschlusses geschaffen werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der novellierten europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in nationales Recht. In das NBQFG soll in diesem Zuge unter anderem das neue Instrument des Europäischen Berufsausweises, eines alternativen, elektronisch abzuwickelnden Anerkennungsverfahrens für ausgewählte Berufe. Auch Regelungen zum System eines Vorwarnmechanismus sollen im novellierten NBQFG aufgenommen werden. Damit soll ein System gegenseitiger Information über ausgesprochene Berufsbeschränkungen oder -verbote in sensiblen Berufen oder bei Verwendung gefälschter Unterlagen im Anerkennungsverfahren eingeführt werden.
Das Land steuert ab 2015 zur Finanzierung des auf die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung spezialisierten „IQ-Netzwerks“ Niedersachsen (http://www.netzwerk-iq.de/niedersachsen.html und http://www.migrationsportal.de) jährlich bis zu 480.000 Euro bei. Gemeinsam mit dem Bund und der EU wird damit der qualifizierte Zugang zum Arbeitsmarkt für Einwanderinnen und Einwanderer gefördert. Zurzeit verfügt das Netzwerk über 13 Anerkennungsberatungsstellen, die auf diese Weise gesichert und weiterentwickelt werden. In Zusammenarbeit mit Bildungsträgern werden vom „IQ-Netzwerk“ auch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Service:
Anerkennungs-Erstberatungsstellen in Niedersachsen:
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.10.2015
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