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Anerkennung von Berufsqualifikationen: Unabhängige Beratung und erforderliche Qualifizierung für Einwanderinnen und Einwanderer wird Gesetz

Einwanderinnen und Einwanderer bekommen in Niedersachsen künftig mehr Unterstützung, wenn sie sich um die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse bemü­hen. Sie sollen die Chance bekommen, möglichst schnell eine ihren Qualifikationen entspre­chende Stelle anzu­treten um ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Dazu hat die Niedersächsi­sche Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur „Ver­besserung der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Anerkennung im Ausland erworbe­ner Berufsqualifi­kationen in Niedersachsen“ beschlossen und zur Verbandsbeteiligung frei­gegeben.

Damit soll das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (NBQFG) novelliert wer­den, mit dem bereits 2012 der Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit im Ausland erwor­bener Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf verankert worden ist. Mit der No­vellierung des NBQFG erfolgt ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Koalitionsvereinba­rung: In Niedersachsen würde demnach ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerken­nungsberatung geschaffen. Die Beratung soll sowohl zu den landesrechtlich wie auch zu den bundesrechtlich geregelten Berufen erfolgen.

Eine fundierte Beratung sei das Fundament für ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren, er­läuterte Sozialministerin Cornelia Rundt. Auch Flüchtlingen stehe der Zugang zu dieser kos­tenlosen Beratung offen. Die Anerkennung eines Berufsabschlusses kann auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus bereits vor Ablauf der dreimonatigen Wartefrist zur Aufnahme einer Beschäftigung beantragt werden. Der Gesetzentwurf sei eine wichtige Initiative, um Einwan­derinnen und Einwanderern einen chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaf­fen. Ihnen soll außerdem ein Anspruch auf die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen auch bei nicht-reglementierten Berufen eingeräumt werden, wenn so die Voraussetzungen für die Anerkennung des Berufsabschlusses geschaffen werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der novellierten europäi­schen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in nationales Recht. In das NBQFG soll in diesem Zuge unter anderem das neue Instrument des Europäischen Berufs­ausweises, eines alternativen, elektronisch abzuwickelnden Anerkennungsverfahrens für ausgewählte Berufe. Auch Regelungen zum System eines Vorwarnmechanismus sollen im novellierten NBQFG aufgenommen werden. Damit soll ein System gegenseitiger Information über ausgespro­chene Berufsbeschränkungen oder -verbote in sensiblen Berufen oder bei Ver­wendung ge­fälschter Unterlagen im Anerkennungsverfahren eingeführt werden.

Das Land steuert ab 2015 zur Finanzierung des auf die Anerkennungs- und Qualifizierungs­beratung spezialisierten „IQ-Netzwerks“ Niedersachsen (http://www.netzwerk-iq.de/nieder­sachsen.html und http://www.migrationsportal.de) jährlich bis zu 480.000 Euro bei. Gemein­sam mit dem Bund und der EU wird damit der qualifizierte Zugang zum Arbeitsmarkt für Ein­wanderinnen und Einwanderer gefördert. Zurzeit verfügt das Netzwerk über 13 Anerken­nungsberatungsstellen, die auf diese Weise gesichert und weiterentwickelt werden. In Zu­sammenarbeit mit Bildungsträgern werden vom „IQ-Netzwerk“ auch berufliche Qualifizie­rungsmaßnahmen angeboten.

Service:

Anerkennungs-Erstberatungsstellen in Niedersachsen:

www.ms.niedersach­sen.de/the­men/integration/anerkennung_auslaendischer_berufsqualifikationen/anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse-104791.html

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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