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Anerkennung von Qualifikationen, berufliche Mobilität, Ausbildungsgrundsätze: Kabinett beschließt Neufassung des Niedersächsischen Architektengesetzes

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Neufassung des Architektengesetzes verabschiedet. Der Entwurf setzt im Wesentlichen die so genannten modifizierten Berufsanerkennungsrichtlinien des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates um. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist insbeson­dere relevant für die Personenfreizügigkeit (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs- und Dienst­leistungsfreiheit). Ziele der Reform sind beispielsweise eine einfachere Anerkennung von Berufsqualifikationen, eine bessere berufliche Mobilität sowie gemeinsame Ausbildungs­grundsätze.

Darüber hinaus wurde das Architekten­gesetz strukturell grundlegend neugefasst. Im Zuge der Überarbeitung wurden die Vorschriften inhaltlichen Abschnitten und Kapiteln zugeordnet. Sämtliche Vor­schriften, bei denen keine inhaltliche Änderung zur Umsetzung der modifizier­ten Berufsaner­kennungsrichtlinie notwendig war, wurden grundsätzlich beibehalten, teilweise wurden sie sprachlich angepasst. Das Gesetz insgesamt wird dadurch übersichtlicher. Die Umstellung der Ge­setzesstruktur wird von der Architektenkammer Niedersachsen ausdrück­lich begrüßt.

Die wesentlichen Neuregelungen sind:

  • die Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips: Im Rahmen des Anerkennungsverfah­rens ist jetzt entscheidend, in welchem Staat die Berufsqualifikation erlangt wurde;
  • die Implementierung der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht für die so ge­nannte automatische Anerkennung;
  • Neuregelungen zur Anerkennung von Berufserfahrung sowie des Anerkennungsme­chanismuses, unter anderem durch Neufassung der Anerkennungsbedingungen, und
  • die Definition verschiedener Qualifizierungsniveaus sowie die Implementierung von Leitli­nien zu Ausbildungsinhalten, zum Vergleich von Berufsqualifikationsnachweisen zur individuellen Entwicklung und zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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