Anerkennung von Qualifikationen, berufliche Mobilität, Ausbildungsgrundsätze: Kabinett beschließt Neufassung des Niedersächsischen Architektengesetzes
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Neufassung des Architektengesetzes verabschiedet. Der Entwurf setzt im Wesentlichen die so genannten modifizierten Berufsanerkennungsrichtlinien des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates um. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist insbesondere relevant für die Personenfreizügigkeit (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit). Ziele der Reform sind beispielsweise eine einfachere Anerkennung von Berufsqualifikationen, eine bessere berufliche Mobilität sowie gemeinsame Ausbildungsgrundsätze.
Darüber hinaus wurde das Architektengesetz strukturell grundlegend neugefasst. Im Zuge der Überarbeitung wurden die Vorschriften inhaltlichen Abschnitten und Kapiteln zugeordnet. Sämtliche Vorschriften, bei denen keine inhaltliche Änderung zur Umsetzung der modifizierten Berufsanerkennungsrichtlinie notwendig war, wurden grundsätzlich beibehalten, teilweise wurden sie sprachlich angepasst. Das Gesetz insgesamt wird dadurch übersichtlicher. Die Umstellung der Gesetzesstruktur wird von der Architektenkammer Niedersachsen ausdrücklich begrüßt.
Die wesentlichen Neuregelungen sind:
- die Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips: Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ist jetzt entscheidend, in welchem Staat die Berufsqualifikation erlangt wurde;
- die Implementierung der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht für die so genannte automatische Anerkennung;
- Neuregelungen zur Anerkennung von Berufserfahrung sowie des Anerkennungsmechanismuses, unter anderem durch Neufassung der Anerkennungsbedingungen, und
- die Definition verschiedener Qualifizierungsniveaus sowie die Implementierung von Leitlinien zu Ausbildungsinhalten, zum Vergleich von Berufsqualifikationsnachweisen zur individuellen Entwicklung und zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2017
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung