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Anpassung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Novelle der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf den Weg gebracht.

Die „Landwirtschaftskammer Niedersachsen“ ist ein wichtiger und verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen. Sie hat vielfältige Aufgaben, sowohl im Bereich der Dienstleistungen für die Landwirte im Lande, wie auch im Bereich der Überwachung bestehender Gesetze. Mit der Anpassung wird die Aufgabenwahrnehmung gestärkt und an veränderte rechtliche Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts angepasst.

In diesem Kontext war es insbesondere Wunsch der Landesregierung, die Bearbeitung kurzfristig aufgelegter Not- und Beihilfeprogramme, wie sie in letzter Zeit gehäuft auftraten, zu optimieren.

Dies geschieht vorwiegend durch die Aufnahme zweier Auffangregelungen, die es der Landwirtschaftskammer nunmehr ermöglichen, kurzfristig und unbürokratisch zu helfen, ohne dass deren Zuständig zuvor in langwierigen Verfahren geklärt werden muss.

„Die Verordnung bringt Verbesserungen insbesondere in Bereichen, in denen die niedersächsischen Land- und Forstwirte zu Recht den Anspruch an die Landesregierung richten, dass schnell und unbürokratisch geholfen wird. Sie ist ein weiterer Baustein für eine serviceorientierte Verwaltung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft“, so Minister Meyer.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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