Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen neu geregelt - Landesregierung setzt Beschluss des OVG Lüneburg auch formell um
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die neue Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Schule) in Kraft gesetzt. Damit wird die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung vom 1. August 2014 zurückgenommen. Sie betraf Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs, Seefahrtschulen, berufsbildende Schulen mit beruflichen Gymnasien, Gesamt- und Oberschulen mit gymnasialem Angebot sowie Schulleitungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs.
Für diese Lehrkräfte gilt damit – rückwirkend seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 – wieder die Regelstundenzahl 23,5. Für Schulleitungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs gilt eine analoge Regelung. In einer Vorgriffsregelung hatte das Land Änderungen wie die Rücknahme der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtungen und eine Gutschrift für die im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleisteten Unterrichtsstunden auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte bereits umgesetzt.
Die Änderungen in der Arbeitszeitverordnung sind die Konsequenz aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Juni 2015. Das OVG hatte die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte für unwirksam erklärt. Das Land reagierte umgehend und sicherte mit zahlreichen Maßnahmen die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien. Das Gesamtpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung wurde gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Philologenverband, der Direktorenvereinigung und dem Schulleitungsverband in zwei Sitzungen erörtert. Das Einstellungsverfahren zum 31. August 2015 konnte am 25. September 2015 abgeschlossen werden. Danach wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 über 2.570 Lehrkräfte neu eingestellt, davon über 700 Lehrkräfte in den von den Entscheidungen des OVG betroffenen Schulformen.
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erstellt am:
01.12.2015
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