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Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen neu geregelt - Landesregierung setzt Beschluss des OVG Lüneburg auch formell um

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die neue Ar­beitszeitver­ordnung für Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Schule) in Kraft ge­setzt. Damit wird die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung vom 1. August 2014 zurückge­nommen. Sie betraf Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgym­nasien und Kollegs, See­fahrtschu­len, berufsbildende Schulen mit beruflichen Gymnasien, Gesamt- und Ober­schulen mit gym­nasialem Angebot sowie Schulleitungen an Gym­nasien, Abendgymnasien und Kollegs.

Für diese Lehrkräfte gilt damit – rückwirkend seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 – wie­der die Regelstundenzahl 23,5. Für Schulleitungen an Gymnasien, Abendgymnasien und Kol­legs gilt eine analoge Regelung. In einer Vorgriffsrege­lung hatte das Land Änderungen wie die Rücknahme der Erhö­hung der Unterrichtsverpflichtun­gen und eine Gutschrift für die im Schuljahr 2014/2015 zu viel ge­leisteten Unterrichtsstun­den auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte be­reits umgesetzt.

Die Änderungen in der Arbeitszeitverordnung sind die Konsequenz aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom Juni 2015. Das OVG hatte die Erhöhung der Unterrichts­verpflichtung für Gymnasiallehrkräfte für unwirksam erklärt. Das Land reagierte umge­hend und sicherte mit zahlreichen Maßnahmen die Unterrichtsversorgung an den Gym­nasien. Das Gesamtpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung wurde gemein­sam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Philologen­verband, der Direk­torenver­einigung und dem Schulleitungsverband in zwei Sitzungen erörtert. Das Einstel­lungsverfah­ren zum 31. August 2015 konnte am 25. September 2015 abgeschlossen wer­den. Danach wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 über 2.570 Lehrkräfte neu einge­stellt, davon über 700 Lehrkräfte in den von den Entscheidungen des OVG betroffenen Schulformen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.12.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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