Arbeitszeit-Gutschriften, Ausgleichsfonds für Gesundheitsschäden im Dienst: Brandschutzgesetz soll in vielen Punkten geändert werden
Gutschrift von Arbeitszeiten für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Leistungen aus einem Fonds bei Gesundheitsschäden im Dienst undKostenverteilung bei Einsätzen der Wehren: Diese und weitere Änderungsvorschläge zum niedersächsischen Brandschutzgesetz hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beraten. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sollen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz keine Nachteile im Beruf erleiden. Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird. Bei Gesundheitsschäden im Dienst sollen Feuerwehrmänner und -frauen künftig Anspruch auf Leistungen aus einem Fonds haben. Dies solle dem sozialen Ausgleich nachprüfbarer Nachteile dienen, begründete Innenminister Boris Pistorius. Der Fonds soll bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) eingerichtet werden. Er tritt ein, wenn aus medizinischen Gründen die FUK als gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringen darf.
Die Regelungen zu den Kosten bei Einsätzen der Feuerwehren wurden ebenfalls überarbeitet. Es bleibt zwar bei dem Grundsatz, dass der Einsatz der Wehren bei Bränden und zur Rettung von Menschenleben aus akuter Lebensgefahr nichts kostet. Die Kommunen benötigen aber den nötigen Rechtsrahmen, damit nicht die gesamten Kosten für die Feuerwehren zu Lasten der Allgemeinheit gehen, sondern im Zweifelsfall auch vom Verursacher erstattet werden müssen.
Weitere Änderungen betreffen Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnlichen Einsätzen sowie die Klarstellung, dass Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung, Entschädigungsansprüche auch für ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes gelten. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Geplant ist zudem, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 Jahren auf 67 Jahre anzuheben. Dies wird vor allem aus Teilen Niedersachsens gewünscht, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind.
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erstellt am:
08.02.2017
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