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Arbeitszeit-Gutschriften, Ausgleichsfonds für Gesundheitsschäden im Dienst: Brandschutzgesetz soll in vielen Punkten geändert werden

Gutschrift von Arbeitszeiten für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Leistungen aus ei­nem Fonds bei Gesundheitsschäden im Dienst undKostenverteilung bei Einsätzen der Wehren: Diese und weitere Änderungsvorschläge zum niedersächsischen Brandschutzgesetz hat die Nie­dersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beraten. Der Ge­setzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung.

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sollen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz keine Nachteile im Beruf erleiden. Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird. Bei Gesund­heitsschäden im Dienst sollen Feuerwehrmänner und -frauen künftig Anspruch auf Leistun­gen aus einem Fonds haben. Dies solle dem sozialen Ausgleich nachprüfbarer Nachteile dienen, begründete Innenminister Boris Pistorius. Der Fonds soll bei der Feuerwehr-Unfall­kasse Niedersachsen (FUK) eingerichtet werden. Er tritt ein, wenn aus medizinischen Grün­den die FUK als gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringen darf.

Die Regelungen zu den Kosten bei Einsätzen der Feuerwehren wurden ebenfalls überarbei­tet. Es bleibt zwar bei dem Grundsatz, dass der Einsatz der Wehren bei Bränden und zur Rettung von Menschenleben aus akuter Lebensgefahr nichts kostet. Die Kommunen benöti­gen aber den nötigen Rechtsrahmen, damit nicht die gesamten Kosten für die Feuerwehren zu Lasten der Allgemeinheit gehen, sondern im Zweifelsfall auch vom Verursacher erstattet werden müssen.

Weitere Änderungen betreffen Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnli­chen Einsätzen sowie die Klarstellung, dass Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gut­schrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung, Entschädigungsansprüche auch für ehrenamtli­che Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungs­kräfte des Landes gelten. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonauf­zeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Geplant ist zudem, die Al­tersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 Jahren auf 67 Jahre anzuheben. Dies wird vor allem aus Teilen Niedersachsens gewünscht, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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