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Aufhebung von Lärmschutzbereichen für militärische Flughäfen Ahlhorn, Jever und Hopsten – Verbandsbeteiligung wird eingeleitet

Die Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Ahlhorn, Jever und für den nieder­sächsischen Teilbereich des Flugplatzes Hopsten sollen aufgehoben werden. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die entsprechen­den Verordnungsentwürfe wurden für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Der militärische Flugbetrieb auf den Plätzen wurde eingestellt. Damit entfallen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmschutzgesetz, noch bestehende Lärmschutzbereiche sind aufzuheben.

Für Ahlhorn liegt seit dem Jahr 2014 eine Änderungsgenehmigung zur zivilfliegerischen Nachfolgenutzung als Sonderlandeplatz vor. Die genehmigte Nutzung erfüllt nicht die Vo­raussetzungen zur Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach dem Fluglärmschutzgesetz.

Die Flugplatzbetriebsfläche in Jever befindet sich seit dem 1. April 2011 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Damit entfällt auch hier die militärische Zweckbestim­mung.

Auch in Hopsten – dieser Flugplatz liegt im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) sowie im Landkreis Emsland (Niedersachsen) – wurde der ständige militärische Flugbetrieb eingestellt. Die Flugplatzbetriebsfläche befindet sich bereits seit dem 1. Februar 2008 ebenfalls im Ei­gentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Da der Lärmschutzbereich auf den Ho­heitsgebieten beider Länder liegt, hebt Niedersachsen nur den niedersächsischen Teil des Lärmschutzbereichs auf. Nordrhein-Westfalen hat seinen Teil bereits aufgehoben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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