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Aufstockung des Fonds „Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975“

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ aufzustocken. 6,9 Millionen Euro insgesamt wird Niedersachsen in 2015 und 2016 zusätzlich bereitstellen. Seit 2012 waren bis zu diesem Zeitpunkt bereits rund 4,5 Millionen Euro aus Niedersachsen in den Fonds geflossen.
Hintergrund ist, dass die ursprünglichen Fondsmittel von bundesweit 120 Millionen Euro nicht ausreichen, um die von den ehemaligen Heimkindern angemeldeten Ansprüche zu erfüllen. Daher soll der Fonds jetzt um insgesamt 182 Millionen Euro auf insgesamt 302 Millionen Euro aufgestockt werden. Geber sind Bund, Länder und die Kirchen.
Zielgruppe des Fonds sind all diejenigen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren. Viele von ihnen haben dort traumatisierende Erfahrungen erlitten.
Bis zum 31.12.2014 haben sich bundesweit 19.567 ehemalige Heimkinder bei den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet. Davon 2.219 aus Niedersachsen. Zum Stichtag 31.07.2015 haben niedersächsische Betroffene insgesamt rund 16,6 Millionen Euro Leistungen aus dem Fonds erhalten.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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