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Basel III-Regeln: Landesregierung beschließt Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes beschlossen. Die Änderungen erfolgen aufgrund der durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Empfehlungen für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Kreditinstitute (Stichwort: Basel III). Als Konsequenz der 2007 ausgebrochenen Finanzmarktkrise war im Jahr 2010 beschlossen worden, dass Banken künftig besser vorsorgen müssen, um ihre Risiken abzupuffern. Durch eine vollständig überarbeitete Definition der regulatorischen Eigenmittel musste national bereits das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) angepasst werden (§ 10 KWG).

In diesem Zuge ist es erforderlich, auch das Niedersächsische Sparkassengesetz an die neuen aufsichtsrechtlichen und aufsichtlichen Vorgaben zu den Eigenmittelanforderungen von Kreditinstituten anzupassen und zu modernisieren.

Nach der Verbandsanhörung hat die Landesregierung heute die Einbringung in den Landtag beschlossen und die sofortige Ausschussüberweisung beantragt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.07.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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