Beschluss der Landesregierung: Geschäftsstelle des Landespräventionsrates wird Teil der Abteilung IV im Justizministerium
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbindung der Geschäftsstelle des Landespräventionsrats (LPR) in die Abteilung IV des Niedersächsischen Justizministeriums beschlossen, die in „Abteilung IV – Strafrecht, Strafprozessrecht, Soziale Dienste und Prävention“ umbenannt wird.
Die Überführung der Geschäftsstelle in zwei Referate des Justizministeriums dient der bereits in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich vereinbarten Stärkung der Prävention und des Opferschutzes. Mit der Umstrukturierung werden Aufgabenüberschneidungen innerhalb des Justizministeriums behoben. Die so erreichten Synergieeffekte ermöglichen eine noch effektivere Aufgabenwahrnehmung insbesondere im Bereich der Extremismusbekämpfung.
Hintergrund
1995 wurde der Landespräventionsrat durch Beschluss der Landesregierung eingerichtet. Ziel war zunächst vor allem die Unterstützung der örtlichen kriminalpräventiven Bemühungen. Zu diesem Zweck sollten etwa die Kriminalitätsentwicklung analysiert, örtliche Präventionsräte eingerichtet und den Kommunen theoretische und praktische Hilfestellungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten angeboten werden. Das Aufgabenspektrum ist seither stetig angewachsen. Hinzugekommen sind zum Beispiel Koordinierungsstellen gegen „Häusliche Gewalt“ und gegen Rechtsextremismus, die Fachstelle Opferschutz sowie weitere neue Aufgaben, wie die Einstiegsprävention. Mit der Aufgabenvielfalt ist auch die Mitarbeiterzahl auf inzwischen mehr als 20 Personen gewachsen.
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erstellt am:
25.09.2018
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