Betreuung junger Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen sicherstellen: Landesregierung will Weiterbildung „Fachkraft Frühe Hilfen“ einführen
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch den Weg für die Einführung der neuen staatlich anerkannten Weiterbildung „Fachkraft Frühe Hilfen“ freigemacht. Familienhebammen seien ein bundesweites Erfolgsmodell, das seinen Ursprung in Niedersachsen hat, so Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Land habe nach wie vor einen hohen Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich zu verzeichnen. Die Qualifizierung zusätzlicher Fachkräfte sei deshalb dringend erforderlich. Nur so werde es gelingen, die hohen Qualitätsstandards bei der Unterstützung und Förderung von Schwangeren und jungen Familien im Land zu erhalten.
Zukünftig soll der Weg zur staatlich anerkannten Fachkraft auch Personen aus der Kinderkrankenpflege offenstehen. Im Rahmen der Weiterbildung sollen sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um Mütter und Väter bei medizinischen, psychischen oder sozialen Problemlagen während des ersten Lebensjahres ihres Kindes in ihrer häuslichen Umgebung zu beraten und zu betreuen.
Das Land Niedersachsen werde auch zukünftig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Bereich der „Frühen Hilfen“ leisten und die neue Weiterbildung absichern, sagte Cornelia Rundt. Bereits seit 2012 fördert das Land die von der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ durchgeführten Weiterbildungskurse zur staatlich anerkannten Familienhebamme mit jährlich 90.000 Euro.
Die geplante Änderung der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen ist Teil des Gesetzes zur Neuordnung von Vorschriften über Berufsbezeichnungen, Berufsausübung und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen, das nunmehr den Verbänden zur Anhörung vorgelegt wird. Es setzt unter anderem auch die novellierte europäische Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) für die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen um. Eingeführt wird beispielsweise die Möglichkeit, das Antragsverfahren elektronisch abzuwickeln. Dies wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Niedersachsen erleichtern.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2019
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