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Betreuungsgeldgesetz verfassungswidrig: Landesregierung spricht von familien- und bildungspolitisch richtiger und wichtiger Entscheidung

„Das Bundesverfassungsgericht hat die richtigen Weichen gestellt!“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil am (heutigen) Dienstag am Rande der Haushaltsklausur der Niedersächsischen Landesregierung. Mit der Entscheidung, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeldgesetz fehle und das Gesetz damit nichtig sei, habe der erste Senat des Gerichtes zurecht eine bildungspolitisch völlig verfehlte Maßnahme beendet.

Gerade Kinder aus eher bildungsfernen Elternhäusern oder solche, deren Eltern noch nicht gut Deutsch sprechen, müssten unbedingt möglichst schon in sehr jungen Jahren in den Genuss frühkindlicher Förderung kommen, so Weil. Ein Anreiz für Eltern, ihre Kinder von frühkindlicher Bildung fernzuhalten, sei deswegen schädlich. Im Übrigen sieht der Ministerpräsident in dem Urteil eine Stärkung des Föderalismus. Eine bundesgesetzliche Regelung sei hier nicht notwendig und damit eben auch nicht zulässig.

Das dem Betreuungsgeld zugrunde liegende Familienbild bewertete Sozialministerin Cornelia Rundt als familien- und gleichstellungspolitischen Rückschritt. Eine Prämie für Frauen, die zuhause bleiben und ihre Kindern nicht in eine Krippe oder eine Kita geben, stehe im Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre, wie der Einführung des Elterngeldes und vor allem zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.

Die von der Bundesregierung für das Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel müssten, so forderte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, jetzt unverzüglich den Ländern zugewiesen werden. In diesem Fall würde Niedersachsen das Geld zur Qualitätsverbesserung im Bereich der frühkindlichen Bildung nutzen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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