Bundesratsinitiative: Niedersachsen fordert Entlastung Ehrenamtlicher in gemeinnützigen Vereinen
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, im Bundesrat als Mitantragsteller eine Erhöhung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Vereinen um 10.000 Euro auf 45.000 Euro zu fordern (Paragraf 64 Absatz 3 Abgabenordnung).
Durch die Anhebung der Besteuerungsgrenze können in kleinen Vereinen tätige Ehrenamtliche von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden, erläuterte Finanzminister Reinhold Hilbers den Hintergrund der Initiative. Ehrenamtliches Engagement sei eine tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Ein erheblicher Teil davon findet in den zahlreichen Vereinen statt. Mit der Anhebung würde auch in Zukunft der überwiegende Teil kleiner Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen entlastet werden. Die letzte Erhöhung der Besteuerungsgrenze liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück.
Wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt, bringt ihm dies einige steuerliche Vorteile. Beispielsweise muss er keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen. Zur Sicherung der Wettbewerbsneutralität gelten diese Steuervergünstigungen jedoch nicht, soweit der Verein auch einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Für diesen Bereich der Vereinsaktivitäten kommen grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Regelungen zur Anwendung. Um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten, stellt die Freigrenze des Paragrafen 64 Absatz 3 Abgabenordnung in diesen Fällen Umsätze von zurzeit nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung frei.
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erstellt am:
05.06.2018
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