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Bundesratsinitiative soll bezahlbaren Wohnraum auf den ostfriesischen Inseln sichern

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung eine Bundesratsinitia­tive auf den Weg gebracht, die helfen soll, bezahlbaren Wohnraum auf den ostfriesischen In­seln zu erhalten. Dies soll durch eine Änderung von Paragraf 22 des Baugesetzbuches (BauGB, „Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen“) erreicht werden, nachdem die Begrün­dung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Ge­nehmigung der Gemeinden unterliegen kann. Das Problem: Auf den Inseln werden immer mehr Häuser mit Dauer­wohnungen aufgekauft, abgerissen und die Grundstücke mit Ferien­wohnungen bebaut.

Neue Ferienwohnungen werden häufig nicht vermietet, sondern weiterverkauft und zwar oft nicht als Wohnungseigentum, sondern als so genanntes Bruchteilseigentum. Anders als bei dem „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung erwerben die Eigentümer keinen bestimmten realen Anteil an einem Objekt, sondern lediglich einen ideellen Anteil an dem gesamten ge­meinsamen Objekt. Zweitwohnungen aber stehen den überwiegenden Teil des Jahres leer und es entstehen „tote“ Zonen innerhalb der Gemeinden. Mit dem Konstrukt des Bruchteils­eigentums umgehen Investoren die den Gemeinden derzeit im BauGB zugestandenen Mög­lichkeiten, die Schaffung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen und so regelnd einzugreifen, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Da die Inseln bei Touristen sehr beliebt sind, ist es allerdings erforderlich, auch in Zukunft Menschen, die dort wohnen und arbeiten, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. In der Folge wird es mit zunehmender Zahl von Zweitwohnungen für die Kommunen zudem unrenta­bel, öffentliche Infrastruktur zu erhalten. Auch gibt es immer weniger bezahl­baren Wohn­raum für Arbeitskräfte, die Touristen betreuen. Wenn neben Dauerwohnungen auch Beher­bergungsräume in Zweitwohnungen umgewandelt werden, steht darüber hinaus auch noch weniger Raum für wechselnde Gäste zur Verfügung.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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