Bundesratsinitiative soll bezahlbaren Wohnraum auf den ostfriesischen Inseln sichern
Neue Ferienwohnungen werden häufig nicht vermietet, sondern weiterverkauft und zwar oft nicht als Wohnungseigentum, sondern als so genanntes Bruchteilseigentum. Anders als bei dem „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung erwerben die Eigentümer keinen bestimmten realen Anteil an einem Objekt, sondern lediglich einen ideellen Anteil an dem gesamten gemeinsamen Objekt. Zweitwohnungen aber stehen den überwiegenden Teil des Jahres leer und es entstehen „tote“ Zonen innerhalb der Gemeinden. Mit dem Konstrukt des Bruchteilseigentums umgehen Investoren die den Gemeinden derzeit im BauGB zugestandenen Möglichkeiten, die Schaffung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen und so regelnd einzugreifen, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.
Da die Inseln bei Touristen sehr beliebt sind, ist es allerdings erforderlich, auch in Zukunft Menschen, die dort wohnen und arbeiten, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stellen zu können. In der Folge wird es mit zunehmender Zahl von Zweitwohnungen für die Kommunen zudem unrentabel, öffentliche Infrastruktur zu erhalten. Auch gibt es immer weniger bezahlbaren Wohnraum für Arbeitskräfte, die Touristen betreuen. Wenn neben Dauerwohnungen auch Beherbergungsräume in Zweitwohnungen umgewandelt werden, steht darüber hinaus auch noch weniger Raum für wechselnde Gäste zur Verfügung.
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erstellt am:
21.04.2015
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