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Bundesratsinitiative zur Ferkelkastration

Niedersachsen setzt sich beim Bund dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäu­bung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Das Kabinett hat am (heutigen) Diens­tag in Aussicht genommen, einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tier­schutzgesetzes beizutreten. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass der Eingriff ab 1. Januar 2019 verboten ist, Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre ver­längern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wurde vom Kabinett beauftragt, in Bayern für eine Verkürzung der Übergangsfrist einzutreten, dann soll eine Mit­antragstellung erfolgen.

„Tierschutz ist uns ein großes Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzuset­zen“, betonte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.

Die Verschiebung sei notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszu­werten, in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig durch gemeinsame Anstrengungen von Er­zeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Immunokastra­tion zu erreichen.

Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Es ist unser klares Ziel, dass es weiterhin Ferkel aus Nieder­sachsen gibt und nicht nur aus Dänemark oder den Niederlanden. Die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit“. Sie befürchtet einen Strukturbruch in diesem Bereich der Land­wirtschaft, falls die Verlängerung nicht erreicht werden könne. Besonders kleine, familienge­führte Betriebe bräuchten eine praktikable Lösung.

Hintergrund:

Derzeit gibt es noch rund 1.900 Sauenhalter in Niedersachsen, die etwa 470.000 Sauen halten. Jährlich kommen etwa 6,17 Millionen männliche Ferkel in den Ställen zur Welt. Der Produktionswert der niedersächsischen Schweinehaltung betrug in 2016 rund 2,2 Milliarden Euro, die Verkaufserlöse lagen bei rund 24 Milliarden Euro.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden: die Jungebermast, die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose. Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz, als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
16.08.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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