Bundesratsinitiative zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln: „Frauen müssen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage Zugang zu Verhütungsmitteln haben“
Niedersachsen startet eine Bundesratsinitiative, um die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für geringverdienende Frauen bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative ist es, schnellstmöglich allen Frauen in Deutschland einen gleichberechtigten Zugang zu Verhütungsmitteln zu verschaffen.
Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug sollen unbürokratisch übernommen werden. Es dürfe nicht sein, dass Frauen in prekärer wirtschaftlicher Lage weiter gezwungen sind, aus finanziellen Gründen auf weniger sichere Verhütungsmittel umzusteigen und sich so dem Risiko aussetzen, ungewollt schwanger zu werden, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Sie verwies darauf, dass das Land die Kosten für eine Abtreibung tragen müsse, wenn die betroffenen Frauen bedürftig sind und einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme haben: „Kein Geld für Verhütung, aber für den Schwangerschaftsabbruch – das ist menschenverachtend und muss korrigiert werden“, sagte die Ministerin.
Nach derzeitiger Gesetzeslage übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Danach müssen einkommensschwache Frauen und solche, die Sozialleistungen der Grundsicherung (Hartz IV) oder Sozialhilfe beziehen, empfängnisverhütende Mittel aus dem im monatlichen Regelsatz enthaltenen Bedarf für Gesundheitspflege in Höhe von 15 Euro selbst finanzieren. Rundt unterstrich, dass mit dieser Pauschale die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nicht zu decken seien, erst recht nicht die für deutlich teurere Langzeitverhütungsmittel.
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erstellt am:
29.08.2017
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