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Bundesratsinitiative zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln: „Frauen müssen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage Zugang zu Verhütungsmitteln haben“


Niedersachsen startet eine Bundesratsinitiative, um die Kostenübernahme von Verhütungs­mitteln für geringverdienende Frauen bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln. Die niedersäch­sische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen ent­sprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative ist es, schnellstmöglich allen Frauen in Deutschland einen gleichbe­rechtigten Zugang zu Verhü­tungsmitteln zu verschaffen.

Die Kosten für ärztlich verordnete Verhü­tungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug sollen unbüro­kratisch übernommen werden. Es dürfe nicht sein, dass Frauen in prekärer wirtschaftlicher Lage weiter gezwungen sind, aus finanziellen Gründen auf weniger sichere Verhütungs­mittel umzusteigen und sich so dem Risiko ausset­zen, ungewollt schwanger zu werden, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Sie ver­wies darauf, dass das Land die Kosten für eine Abtreibung tragen müsse, wenn die betroffe­nen Frauen bedürftig sind und einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme ha­ben: „Kein Geld für Verhütung, aber für den Schwangerschaftsabbruch – das ist menschen­verachtend und muss korrigiert werden“, sagte die Ministerin.

Nach derzeitiger Gesetzeslage übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhü­tungs­mittel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Danach müssen einkommens­schwache Frauen und solche, die Sozialleistungen der Grundsicherung (Hartz IV) oder Sozialhilfe be­ziehen, empfängnisverhütende Mittel aus dem im monatlichen Regelsatz enthaltenen Bedarf für Gesundheitspflege in Höhe von 15 Euro selbst finanzieren. Rundt unterstrich, dass mit dieser Pauschale die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nicht zu decken seien, erst recht nicht die für deutlich teurere Langzeitverhütungsmittel.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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