Deutschlandradio: Mehr Transparenz, Weisungsfreiheit, mehr Frauen – Kabinett legt den Rundfunkstaatsvertrag dem Landtag zur Beschlussfassung vor
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Mittwoch das Zustimmungsgesetz des Landes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Im Mittelpunkt des Vertrags steht die Überarbeitung der Regelungen für die Gremien des Deutschlandradios. Analog der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien waren auch die Gremien des Deutschlandradios anzupassen.
Die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes verlangt für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung. Darüber hinaus war der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien zu begrenzen. In Ausgestaltung dieser verfassungsgerichtlichen Vorgaben gibt es folgende wesentliche Änderungen:
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Weisungsfreiheit der Mitglieder des Hörfunkrats, Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, Karenzzeit von mindestens 18 Monaten
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Neuregelung der Zusammensetzung von Hörfunk- und Verwaltungsrat
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stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien
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öffentliche Hörfunkratssitzungen
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Veröffentlichung von Bezügen leitender Beschäftigter
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institutionalisierte Vertretung der Interessen arbeitnehmerähnlicher Personen
Die Ratifizierung des Staatsvertrags muss in allen 16 Landesparlamenten bis zum 1. September 2017 erfolgen. Damit können die Neuregelungen bereits zur nächsten Amtsperiode der Deutschlandradio-Gremien in Kraft treten. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten den Vertrag während ihrer Konferenz am 8. Dezember 2016 unterzeichnet.
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erstellt am:
08.02.2017
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