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Differenziertes Urteil im Verfahren um „Paschedag“-Akten

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom (heutigen) Freitag zur Frage der Aktenvorlage im sogenannten „Paschedag“-Verfahren Forderungen der Landtags-Oppo­sition teilweise als unbegründet und nicht zulässig zurückgewiesen. So muss die Landesre­gierung beispielsweise Einzelverbindungsnachweise von Telefonanschlüssen und Termin­kalender nicht herausgeben. Zu anderen Teilen hat er festgestellt, dass die Lan­desregierung fragliche Akten mit der bisherigen Begründung nicht hätte zurückhalten dürfen. Dabei hat der Staatsgerichtshof die Regeln für die Bewertung von Akten neu definiert.

„Die heutige Entscheidung der Bückeburger Richter muss man differenziert sehen", sagte der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, in Bückeburg. „Das Gericht hat seine bisherige Rechtsauffassung in dieser Frage revidiert und interpretiert den Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung jetzt parlamentsfreundlicher. Umgekehrt wurde der Opposition deutlich gesagt, auf welche Unterlagen sie eindeutig keinen Zugriff hat", so Mielke. „Wir werden das Urteil rasch prüfen und dann entscheiden, welche Unterla­gen nach dieser Entscheidung vorzulegen sind."

Konkret ging es in Bückeburg um die Frage, welche Akten zum Kernbereich des Regie­rungshandelns gezählt werden. Dieser Kernbereich gilt als geschützt. Bislang galt ein Urteil des Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 1996 als maßgeblich für die Einordnung. „Alle Lan­desregierungen seither haben sich entsprechend dieser Vorgaben verhalten. Das war gän­gige Praxis", erläuterte Mielke. Der Staatsgerichtshof sei mit seiner heutigen Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, das jüngst dem Bundestag weitergehende Informationsrechte durch die Bundesregierung eingeräumt hatte. Mielke: „Wir waren auf diese Entscheidung vorbereitet und begrüßen sie, weil sie uns Rechtssicherheit gibt und beispielsweise auch den Umgang mit elektronisch gespeicherten Schriftstücken regelt."

Entgegen den Vermutungen der Opposition werden die nun neu zu über­stellenden Akten allerdings keine in der Sache neuen Erkenntnisse bringen. „Die Mitglieder des Untersu­chungsausschusses werden bei der Lektüre sehr schnell erkennen, dass zu den bereits be­kannten Tatsachen nichts mehr hinzu gefügt werden muss", sagte der Staatssek­retär.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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