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Doris Schröder-Köpf begrüßt Reform: Flüchtlingskinder können künftig schneller BAföG erhalten

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf bezeichnet die Änderungen des Bundesausbildungsförderungs-
gesetzes (BAföG) als „wichti­gen Schritt in die richtige Richtung“. Die Bundesregierung hatte am (heutigen) Mittwoch viele Verbesserungen für ausländische Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubil­dende aus Drittstaaten beschlossen. Künftig können Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis haben oder geduldet sind, bereits nach 15 Monaten legalen Aufenthaltes in Deutschland Ausbildungsförderung erhalten. Bisher war eine Förderung erst nach vier Jahren möglich.

Es sei aus humanitären Gründen, aber auch im Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräf­temangel notwendig, dass alle jungen Menschen, die in diesem Land leben, ihre Potentiale ausschöpfen können, betonte Doris Schröder-Köpf.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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