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Ein Jahr GroKo im Bund – Es hat sich gelohnt für die Menschen in Niedersachsen

„Die Große Koalition im Bund war keine Liebesheirat und ihr Zustandekommen war kein Paradebeispiel für stringentes politisches Agieren. Aber es hat sich gelohnt: von vielen Maßnahmen und Entscheidungen der Koalition profitieren die Menschen in Deutschland und gerade auch in Niedersachsen“, so Ministerpräsident Stephan Weil zum ersten Jahrestag der GroKo in Berlin.

Hier einige Beispiele für das, was erreicht worden ist, und für das, was noch ansteht:

Teilhabechancengesetz

Mit insgesamt vier Milliarden Euro wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt jetzt während einer Dauer von bis zu fünf Jahren gefördert. Für Niedersachsen bedeutet das 100 Millionen Euro jährlich und somit bis 2022 ca. 400 Millionen Euro mehr zur Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, ergänzende Landesmittel kommen hinzu. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist für Niedersachsen gut angelaufen, es liegen bereits 582 Förderanträge vor. Niedersachsen arbeitet an einem Förderprogramm zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen zum Einsatz in Mangelberufen (z. B. Pflegekräfte). Hierfür sollen die im Landeshaushalt eingestellten Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Höhe von 2,5 Millionen Euro genutzt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Neben Weiterbildungskosten können jetzt während der Weiterbildung auch Lohnzuschüsse gezahlt werden – je kleiner ein Unternehmen ist, desto höher die Förderung. Der Schutz der Arbeitslosenversicherung für Beschäftige mit kurzfristigen Verträgen wird ausgeweitet, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte gesenkt.

Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten werden die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung gestellt, die es ermöglicht, dass Maßnahmen zur Qualifizierung bereits vor dem Verlust eines Arbeitsplatzes ergriffen werden können.

Niedersachsens Wirtschaft ist stark von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt und profitiert damit in besonderer Weise von den auf KMU ausgerichteten Fördermöglichkeiten. „Jetzt gilt es“, so Stephan Weil, „diesen Weg konsequent weiterzugehen und ein Recht auf Weiterbildung und Qualifizierungsgarantie zu normieren. Auch das dritte Umschulungsjahr muss finanziert werden.“

Rentenpakt I

Das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent ist garantiert bis zum Jahr 2025, der Rentenversicherungsbeitrag liegt bis 2025 bei höchstens 20 Prozent. Hinzu kommen verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung; bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und ab Juli 2019 Entlastungen von Beschäftigten mit geringem Verdienst.

Der Rentenpakt I bedeutet Leistungsverbesserungen für niedersächsische Rentnerinnen und Rentner in Höhe von rund 410 Millionen Euro.

„Die Koalition sollte dabei aber nicht stehenbleiben“, fordert Ministerpräsident Stephan Weil. „Es muss gelingen, auch über das Jahr 2025 hinaus stabile Renten zu garantieren. Außerdem müssen Menschen, die jahrzehntelang für geringen Lohn gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, im Alter eine solide Grundrente bekommen.“

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2019 zunächst auf brutto 9,19 Euro (von bisher 8,84 Euro) pro Stunde und zum 01.01.2020 auf brutto 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Damit wird dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2018 gefolgt. Von dieser Erhöhung profitieren Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in den Bereichen ländlicher Tourismus/Gastronomie, Landwirtschaft und Fleischwirtschaft.

Perspektivisch müsse der Mindestlohn jedoch weiter angehoben werden, so der Ministerpräsident. Er halte 12 Euro für sinnvoll. Weil: „Letztlich gibt es bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, aber nur mit ordentlichen Tarifverträgen. Aktuell arbeiten nur noch 47 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Es muss gelingen, die Tarifbindung zu stärken.“

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Große Koalition in Berlin hat erstmals in Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit klaren Regeln für eine gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt geschaffen. Hürden wurden abgebaut, Verfahren vereinfacht. Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung bekommen Geduldete, die gut in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert sind, bessere Perspektiven auf einen gesicherten Aufenthalt.

Ministerpräsident Weil weist auf akute Fachkräfteengpässe in Niedersachsen, insbesondere in Gesundheits- und Pflegeberufen, technischen Berufsfeldern, auf dem Bau und im Handwerk hin. Die Landesregierung werde mit den Partnern der Fachkräfteinitiative Niedersachsen (FKI) Vorhaben entwickeln, um Niedersachsen für ausländische Fach- und Nachwuchskräfte attraktiver zu machen. Weil: „Es ist ein richtiges Signal, dass sich auch auf Bundesebene langsam das Bewusstsein schärft, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Letztlich brauchen wir ein Einwanderungsrecht aus einem Guss mit einfachen und übersichtlichen Regelungen.“

Sozialer Wohnungsbau

Der Bund stellt bis 2021 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau bereit, 500 Millionen Euro für 2019 und jeweils eine Milliarde Euro für 2020 und 2021. Von den 500 Millionen für 2019 erhält Niedersachsen einen Anteil von 38,44 Millionen Euro. Niedersachsen strebt bis 2030 den Bau von 40.000 neue Sozialwohnungen an, 4.000 pro Jahr. Zusätzliche Landesmittel und neue Förderbestimmungen sollen dem sozialen Wohnungsbau einen kräftigen Schub geben.

„Bauen muss leichter werden in Niedersachsen“, so Stephan Weil. „Wir werden den Worten im kommenden Jahr Taten folgen lassen.“ Er mache sich das Ziel des Bündnisses für bezahlbares Wohnen, im Land 40.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung bis zum Jahr 2030 entstehen zu lassen, ausdrücklich zu eigen: „Wohnraum ist die neue soziale Frage. Alle Menschen in Niedersachsen müssen in einer anständigen und bezahlbaren Wohnung leben können. Um das zu erreichen, müssen wir viel Kraft aufwenden."

Stärkung von Familien

Das Familienentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro monatlich ab 1. Juli 2019 vor. Der Kinderfreibetrag wird 2019 um 192 Euro auf 7.620 Euro angehoben, 2020 um weitere 192 Euro auf 7.812 Euro (2020). Diese und weitere für 2019 und 2020 vorgesehenen Maßnahmen senken die Steuerbeiträge – insbesondere von Familien – um insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro.

Über das Starke-Familien-Gesetz sollen der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert werden. Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg, Lernförderung kann auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. „Damit werden“, so Ministerpräsident Weil, „auch in Niedersachsen zahlreiche Eltern finanziell entlastet, eine Menge Bürokratieaufwand fällt weg.“ Weil spricht sich für eine eigene Kindergrundsicherung aus: „Der am Existenzminimum orientierte Grundbedarf von Kindern sollte zukünftig durch eine einzige Transferleistung abgedeckt werden.“

Gute Kita Gesetz

Der Bund investiert 5,5 Milliarden Euro bis 2022 und bekennt sich zum dauerhaften Einstieg in die Finanzierung der frühkindlichen Bildung. Die Länder können dort investieren, wo sie am meisten Bedarf haben, sei es bei der Verbesserung des Betreuungsschlüssels, der Sprachförderung oder den Gebühren.

Der Niedersächsische Anteil an den Bundesmitteln beträgt bis zum Jahr 2021 rund 328 Millionen Euro. Für 2022 stehen weitere 188 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt also 516 Millionen Euro für Niedersachsen.

Die Anliegen des Gute-KiTa-Gesetzes ergänzen die niedersächsischen Aktivitäten. Die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten zum 01.08.2018 kann mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln weiter ausgebaut werden, weitere Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten wird möglich.

Digital.Pakt Schule

Über den Digitalpakt Schule stellt der Bund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Für die niedersächsischen Schulen sind das in den nächsten Jahren etwa eine halbe Milliarde Euro für die Einrichtung von WLan, für die Bereitstellung von elektronischen Lernmitteln und vieles mehr.

Stephan Weil: „Die jungen Menschen müssen lernen, klug und umsichtig mit den immer neuen digitalen Möglichkeiten umzugehen und sich auf die enormen Anforderungen in diesem Bereich in ihrem späteren Berufsleben, aber auch in ihrem persönlichen Umfeld vorbereiten.“

Paritätische Finanzierung der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung wird seit dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch finanziert. Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren. Ihr Zusatzbeitrag wird künftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Auch die Senkung des Beitragssatzes für Selbstständige mit geringem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung (von 342 Euro auf 161 Euro monatlich) sorgt für Entlastung und schafft deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Die niedersächsischen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Rentnerinnen und Rentner, werden durch die Maßnahmen des Gesetzes mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro entlastet.

Für Ministerpräsident Weil ist dies ein wichtiger Beitrag für die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitssystems.

Klimaschutz – Saubere Luft

Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ fördert die Bundesregierung bereits seit 2017 die Umstellung auf Elektro-Busse und E-Taxis, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Nachrüstung von Dieselbussen und den besseren ÖPNV. 2018 hat die GroKo im Bund eine ergänzende Förderung der Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen (z.B. Müllabfuhr) sowie bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen beschlossen. Mittel des Förderprogramms zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV wurden deutlich aufgestockt. Insgesamt werden die Kommunen nun mit rund zwei Milliarden Euro unterstützt. Die positive Entwicklung der Reduktion von NOx-Emissionen setzt sich in Niedersachsen fort. Derzeit liegen nur noch drei Städte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm. Niedersachsen habe, so Weil, auch weiterhin ein hohes Interesse daran, insbesondere in den von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen die Schadstoffemissionen durch geeignete Maßnahmen weiter zu verringern. Fahrverbote sollen verhindert werden. Für die Zukunft fordert Weil die Bundesregierung auf, einen ambitionierten, aber ausgewogenen Plan zur Erreichung der Klimaziele vorzulegen. Mehr Klimaschutz werde nicht durch immer höher gesteckte Ziele erreicht, sondern über konkrete, gut aufeinander abgestimmte Schritte. Verkehrswende und Energiewende müssen Hand in Hand gehen! 

Energie (Sonderausschreibung EEG, Kohlekommission)

Über die Jahre 2019 bis 2021 werden zusätzlich zum bisher im EEG zuvor vorgesehenen Ausbau je vier Gigawatt Wind- und Solarstromanlagen ausgeschrieben. Mit diesen EEG-Sonderausschreibungen des Bundes wird eine wichtige energiepolitische Forderung aus Niedersachsen umgesetzt. Die schleppende Umsetzung hatte die Windenergiebranche auch arbeitsmarktpolitisch unter Druck gesetzt. Die Sonderausschreibungen tragen jetzt dazu bei, die im Koalitionsvertrag Bund gesteckten EE-Ausbau- (65%-Ziel am Bruttostromverbrauch in 2030) bzw. Klimaschutzziele (-55 % CO2 bis 2030) zu erreichen. „Wir brauchen aber sicher mehr Tempo bei der Energiewende“, so Weil. Damit die Energieversorgung Niedersachsens bis 2050 nahezu vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden könne, müssten der sogenannte Offshore-Deckel aufgehoben und die Onshore-Ziele angehoben werden. „Der Netzausbau muss schneller gehen“, erklärt Weil. „Wir brauchen eine Legalplanung. Weitere wichtige Zukunftsthemen für die Energiewende im Bund sind eine Förderung von Sektorkopplung und eine vernünftige Wasserstoffstrategie. Damit sind dann große Chancen gerade auch für Niedersachsen verbunden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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