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Einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft: Kirchensteuerrecht wird geändert

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuerrechts beschlossen. Er setzt die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspart­nerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsge­setzes im Kirchensteuerrecht um. Damit soll eine Ungleichbehandlung bei der Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen und dem besonderen Kirchgeld vermieden werden. Nach­dem die Religionsgemeinschaften und Ver­bände beteiligt wurden, erfolgt nun die Einbrin­gung in den Landtag. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfah­ren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.

Die begünstigenden Regelungen dieses Gesetzes werden für alle noch offenen Fälle ange­wendet. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds, das nun im Rahmen der Gleichbehand­lung auch bei eingetragenen Lebenspartnern zum Tragen kommen wird, ist jedoch erst ab dem Veranlagungszeitraum 2014 vorgesehen. Dies betrifft Kirchenmitglieder, deren Partner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt.

Daneben ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die bereits vollzogenen einkommensteuerrechtli­chen Änderungen des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten und eingetragene Lebenspart­ner im Kirchensteuerrahmengesetz nachzuvollziehen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt weiterhin Änderungen im Zusammenhang mit der Einfüh­rung eines automatisierten Verfahrens zum Einbehalt der Kirchenkapitalertragsteuer, das das bisherige Verfahren ablöst. Die Kirchenkapitalertragsteuer wird seit 2009 auf Ein­künfte aus Kapitalvermögen erhoben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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