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Energieeinsparung und Hochbausanierung: Erfolgreiches Sonderprogramm des Landes zur Infrastruktursanierung wird auch 2015 fortgeführt

Das im vergangenen Jahr ins Leben gerufene „Sondervermögen zur Nachholung von Inves­titionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" wird 2015 mit vier Programmbausteinen fortgesetzt. Auch im laufenden Haushaltsjahr stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung, um bestehende Bauschäden zu beseitigen, die energetische Bilanz der Gebäude zu optimieren oder beispielsweise die Arbeitsbedingungen der Beschäf­tigten zu verbessern. Das erklärte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider nach der Sitzung der niedersächsischen Landesregierung am (heutigen) Dienstag in Hannover, in der er gemeinsam mit Umweltminister Stefan Wenzel die einzelnen Vorhaben vorgestellt hat.

Im „Programmbaustein 1“ wird besonderer Wert auf die energetische Verbesserung von Landesliegenschaften gelegt. Für 2015 seien 19 Maßnahmen benannt, bei denen hochwirk­same energetische Effekte kurzfristig realisiert werden können, betonte Umweltminister Ste­fan Wenzel. Dies ist ein weiterer Schritt, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Allein bei den jetzt anstehenden Maßnahmen wird eine Energieeinsparung von rund 1.400 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Gleichzeitig wird die Umwelt um rund 365 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) entlastet. Weitere Maßnahmen im Bereich des Hoch­schulbaus werden diese Einspareffekte noch erhöhen.

Mit den „Programmbausteinen 2 bis 4“ werden beispielweise Brandschutzmaßnahmen, Fas­sadensanierungen, Schimmelbeseitigungen und statische Ertüchtigungen realisiert, die zum Teil über Jahre hinweg wegen fehlender Mittel nicht ausgeführt werden konnten.

Die zusätzlichen Investitionen basieren auf der Grundlage des am 13. Dezember 2013 ver­abschiedeten Nachtragshaushaltsgesetzes 2013. Damit wurde ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" in Höhe von 120 Millionen Euro geschaffen. Davon fließen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 80 Millionen Euro ausschließlich in den Landeshochbau. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allge­meiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung gestellt. Für die Sanierung maro­der Landesstraßen werden aus dem Sondervermögen bis 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. 2014 wurden hierfür die ersten 10 Millionen Euro aus dem Fonds eingesetzt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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