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Energieeinsparung und Hochbausanierung: Niedersachsen setzt erfolgreiches Sonderprogramm zur Sanierung der Gebäude-Infrastruktur fort

Das 2014 gebildete Investitions-Sondervermögen des Landes wird 2016 fortgesetzt und erweitert – um einen fünften Baustein für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Für den neuen fünften Programmbaustein stehen 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die mit dem 2. Nach­tragshaushalt 2015 bewilligt worden sind. Für die ersten vier Programmbausteine stehen wie in den Vorjahren 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen bestehende Bauschäden beseitigt, die energetische Bilanz von Gebäuden optimiert oder beispielsweise die Arbeitsbe­dingungen der Beschäf­tigten verbessert werden.

Der Fonds heißt jetzt „Sondervermögen zur Nachholung von Inves­titionen durch energeti­sche Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden". Finanzminister Peter-Jürgen Schneider stellte in der (gestrigen) Sitzung der niedersächsischen Landesregierung gemeinsam mit Umweltminister Stefan Wenzel die Maßnahmen der dritten Tranche vor.

Im ersten Programmbaustein wird besonderer Wert auf die energetische Verbesserung der Liegenschaften gelegt. Für 2016 wurden 21 Maßnahmen benannt, bei denen hoch­wirk­same energetische Effekte kurzfristig realisiert werden können. Dies ist ein weiterer Schritt, um den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Bei den jetzt anstehenden Maßnahmen wird eine Einsparung von rund 1.300 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Gleichzeitig wird die Umwelt um rund 335 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) entlastet. Weitere Maßnahmen im Bereich des Hoch­schulbaus werden diese Einspar­effekte noch erhöhen.

Mit den Programmbausteinen 2 bis 4 werden beispielsweise Brandschutzmaßnahmen, Fas­sadensanierungen, Schimmelbeseitigungen und statische Ertüchtigungen realisiert.

Die zusätzlichen Investitionen basieren auf dem am 13. Dezember 2013 ver­abschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2013. Damit wurde ein Sondervermögen – sei­nerzeit „Sonder­vermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktur­sanierung von Landesvermögen" – in Höhe von 120 Millionen Euro geschaf­fen.

Davon fließen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 80 Millionen Euro ausschließlich in den Landeshochbau. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allge­meiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung ge­stellt. Für die Sanierung von Landesstraßen werden aus dem Sondervermögen bis 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Sanierung und Herrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Sondervermögen um weitere 70 Millionen Euro aufgestockt.

Hinweis: In den beiden Anlagen finden Sie a) alle Maßnahmen aus dem Programm (Anla­ge 1) und b) die Energie- bzw. CO2-Einsparungen der Maßnahmen (Anlage 2).




Sondervermögen 2016 Hochbau


2016 in Tsd. €






Baustein 1

Energiesparmaßnahmen


A: 21 Maßnahmen gemäß Listung (Anlage 1)

B: Zusätzlich div. Maßnahmen im Hochschulbau


7.080






Baustein 2

Investitionen in die Infrastruktur bis 1 Mio. €


A: 25 Maßnahmen gemäß Listung (Anlage 1)

B: öffentliche Denkmäler im ländlichen Raum


8,170






Baustein 3

Investitionen in die Infrastruktur
über 1 Mio. €


Polizeiakademie Hann. Münden Sporthalle


1.250






Baustein 4

Durchsanierung von Gebäuden


Jugendanstalt Hameln

Nds. Landtag, Sanierung des historischen Bereichs


3.500






Baustein 5

Unterbringung von Flüchtlingen


Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Erschließungs- und Baukosten bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Durchsanierung von Gebäuden


70.000








Summe


90.000

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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