Energieeinsparung und Hochbausanierung: Niedersachsen setzt erfolgreiches Sonderprogramm zur Sanierung der Gebäude-Infrastruktur fort
Das 2014 gebildete Investitions-Sondervermögen des Landes wird 2016 fortgesetzt und erweitert – um einen fünften Baustein für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Für den neuen fünften Programmbaustein stehen 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 bewilligt worden sind. Für die ersten vier Programmbausteine stehen wie in den Vorjahren 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen bestehende Bauschäden beseitigt, die energetische Bilanz von Gebäuden optimiert oder beispielsweise die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert werden.
Der Fonds heißt jetzt „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden". Finanzminister Peter-Jürgen Schneider stellte in der (gestrigen) Sitzung der niedersächsischen Landesregierung gemeinsam mit Umweltminister Stefan Wenzel die Maßnahmen der dritten Tranche vor.
Im ersten Programmbaustein wird besonderer Wert auf die energetische Verbesserung der Liegenschaften gelegt. Für 2016 wurden 21 Maßnahmen benannt, bei denen hochwirksame energetische Effekte kurzfristig realisiert werden können. Dies ist ein weiterer Schritt, um den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Bei den jetzt anstehenden Maßnahmen wird eine Einsparung von rund 1.300 Megawattstunden jährlich prognostiziert. Gleichzeitig wird die Umwelt um rund 335 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) entlastet. Weitere Maßnahmen im Bereich des Hochschulbaus werden diese Einspareffekte noch erhöhen.
Mit den Programmbausteinen 2 bis 4 werden beispielsweise Brandschutzmaßnahmen, Fassadensanierungen, Schimmelbeseitigungen und statische Ertüchtigungen realisiert.
Die zusätzlichen Investitionen basieren auf dem am 13. Dezember 2013 verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2013. Damit wurde ein Sondervermögen – seinerzeit „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen" – in Höhe von 120 Millionen Euro geschaffen.
Davon fließen in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 80 Millionen Euro ausschließlich in den Landeshochbau. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln des Landeshochbaus in den Einzelplänen 20 (allgemeiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung gestellt. Für die Sanierung von Landesstraßen werden aus dem Sondervermögen bis 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Zur Sanierung und Herrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde das Sondervermögen um weitere 70 Millionen Euro aufgestockt.
Hinweis: In den beiden Anlagen finden Sie a) alle Maßnahmen aus dem Programm (Anlage 1) und b) die Energie- bzw. CO2-Einsparungen der Maßnahmen (Anlage 2).
Sondervermögen 2016 Hochbau |
2016 in Tsd. € |
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Baustein 1 Energiesparmaßnahmen |
A: 21 Maßnahmen gemäß Listung (Anlage 1) B: Zusätzlich div. Maßnahmen im Hochschulbau |
7.080 |
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Baustein 2 Investitionen in die Infrastruktur bis 1 Mio. € |
A: 25 Maßnahmen gemäß Listung (Anlage 1) B: öffentliche Denkmäler im ländlichen Raum |
8,170 |
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Baustein 3 Investitionen in die Infrastruktur |
Polizeiakademie Hann. Münden Sporthalle |
1.250 |
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Baustein 4 Durchsanierung von Gebäuden |
Jugendanstalt Hameln Nds. Landtag, Sanierung des historischen Bereichs |
3.500 |
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Baustein 5 Unterbringung von Flüchtlingen |
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Erschließungs- und Baukosten bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Durchsanierung von Gebäuden |
70.000 |
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Summe |
90.000 |
Anlage 1 Investitions-Sonderfonds - alle Maßnahmen
(PDF, 0,08 MB)
Anlage 2 Investions-Sonderfonds - alle Maßnahmen
(PDF, 0,07 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.02.2016
Ansprechpartner/in:
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