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Entlassung von Staatssekretär Rüter

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Entlassung von Staatssekretär Michael Rüter aus dem Beamtenverhältnis beschlossen.

Im Rahmen der durch den 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss veranlassten staatskanzleiinternen Aufklärungsarbeit sind auch die Vergabevorgänge der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund einer rechtlichen Bewertung unterzogen worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass im Zeitraum zwischen 2013 - 2016 insgesamt fünf Vergaben der Landesvertretung an ein und dasselbe Unternehmen erfolgten. Sämtliche dieser Vergabevorgänge weisen – zum Teil erhebliche – vergaberechtliche Mängel auf. Gegenstand der genannten Vergabevorgänge waren mit Ausnahme einer Social Media Schulung ausschließlich technische Dienstleistungen aus dem Bereich Internet und IT-Support mit einem Gesamtvolumen von rund 153.000 Euro. Die Vorgänge sind im Einzelnen in einem Bericht beschrieben, den die Landesregierung heute dem 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zuleitet.

Maßgeblich für die Entlassungsentscheidung der Landesregierung war das 2013 von Staatssekretär Rüter initiierte Vergabeverfahren für den Versand des Newsletters der Landesvertretung Berlin. Bis zum Regierungswechsel war die Versendung des Newsletters ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens im Wege der Direktbeauftragung durch eine externe Agentur erfolgt. Zur Beendigung dieser langjährigen Praxis wurde im Oktober 2013 ein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet.

Zur Abgabe eines Angebotes unter Fristsetzung wurden dabei zunächst insgesamt sechs Agenturen aufgefordert. Von diesen sechs Agenturen legten zwei Agenturen fristgerecht ein Angebot vor. Dennoch ist nach Fristablauf ein bis dahin nicht zur Angebotsabgabe aufgefordertes Unternehmen durch die Landesvertretung kontaktiert und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Mit Vergabevermerk vom Februar 2014 erfolgte dann der Zuschlag an dieses Unternehmen.

Aus der Vergabeakte und der Befragung der damals zuständigen Mitarbeiter der Landesvertretung konnte der Eindruck entstehen, dass diese nachträgliche und damit vergaberechtswidrige Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Betreiben von Staatssekretär Rüter geschah. Das fragliche Unternehmen war Staatssekretär Rüter aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Landesgeschäftsführer des SPD-Landesverbandes Niedersachsen bekannt.

Zu alledem erklärt Ministerpräsident Stephan Weil:

„Ich habe niemals einen Zweifel daran gelassen, dass ich auf eine sorgfältige Trennung von dienstlichen Vorgängen und persönlichen Beziehungen großen Wert lege und auch kein anderweitiger Eindruck entstehen darf. Dies erwarte ich auch von meinen leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diesem Anspruch wird der geschilderte Sachverhalt nicht gerecht. Ich bedauere dies außerordentlich, denn mit Staatssekretär Michael Rüter habe ich lange zusammengearbeitet und seine Arbeit sehr geschätzt. Vor dem geschilderten Hintergrund ist eine Fortsetzung der Zusammenarbeit jedoch leider nicht möglich.

Eine abschließende Bemerkung: Die Landesregierung hat den selbstverständlichen Anspruch, dass im Rahmen ihrer Arbeit alle geltenden Regeln eingehalten werden. Geschieht dies nicht, betreiben wir eigenverantwortliche Aufklärung und ziehen die notwendigen Konsequenzen. Dies ist heute geschehen.“

Staatssekretärin Birgit Honé wird bis zum Ende der Legislaturperiode mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund betraut.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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