Entwurf eines Klimagesetzes – Konkrete Minderungsziele und Monitoring Umweltminister Wenzel: Wir stellen uns unserer Verantwortung
Die Landesregierung hat in der ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag in erster Befassung dem von Energieminister Stefan Wenzel eingebrachten Entwurf eines Klimagesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsbeteiligung. Der Entwurf enthält Klimaschutzziele für das Land, die sich aus dem Pariser Klimavertrag ableiten, auch konkrete Minderungsziele für die Landesverwaltung. Außerdem ist ein Monitoring vorgesehen, um Fortschritte messbar zu machen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen in ihrer Wirkung bewerten zu können.
Neben dem Klimaschutz wird die Anpassung an die Folgen des unvermeidlichen Klimawandels in Niedersachsen als zweite wichtige Aufgabe der niedersächsischen Klimapolitik definiert. Operative Maßnahmen sollen in einem zweiten Schritt in einen integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm erarbeitet werden. Die Arbeiten am Gesetzentwurf wurden durch den „Runden Tisch Energiewende“ begleitet. Im Rahmen der Verbandsbeteiligung soll nun den betroffenen Verbänden und sonstigen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Umweltminister Stefan Wenzel sagte, die UN-Klimakonferenz habe nachdrücklich gezeigt, dass für eine wirksame Reduzierung von Treibhausgasemissionen alle Akteure – auf Ebene der Nationalstaaten ebenso wie auf regionaler und lokaler Ebene – Verantwortung übernehmen müssten. Wenzel wörtlich: „Dieser Verantwortung stellen wir uns.“
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Gesetzentwurf erneut im Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zugeleitet werden.
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erstellt am:
25.10.2016
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