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Feuerwehrkräfte sollen bei Unfällen besser abgesichert werden – Novelle des Brandschutzgesetzes bringt zahlreiche Neuerungen

Die niedersächsische Landesregierung setzt den begonnenen Prozess zur Modernisierung des Brandschutzes fort. In dem am (heutigen) Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes sichert das Land Feuerwehrfrauen und -männer auch bei Gesundheitsschäden im Dienst ab, die eigentlich aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürfen. Niedersachsen sieht damit als eines der ersten Län­der überhaupt eine solche gesetzliche Regelung vor. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Weitere Änderungen: Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnlichen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen regeln klar, dass – wie im Ernstfall ohnehin schon regelmäßig praktiziert – im Brand- und Hilfeleistungseinsatz „Feuerwehr durch Feuerwehr“ geführt wird. Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung und Entschädigungsansprüche sind künftig auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes anzu­wenden.

Einsatzkräfte, die mit der Feuerwehr ihrer jeweiligen Gemeinde stark verbunden sind und für Einsätze ständig zur Verfügung stehen, aber nicht Einwohner dieser Gemeinde sind, können zukünftig weiterhin Mitglieder der Einsatzabteilung bleiben. Für eine Vollmitgliedschaft in ei­ner Feuerwehr war bisher der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde zwingende Vor­rausetzung. Vorgesehen ist auch, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilun­gen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre anzuheben. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen an beispielweise Journalistinnen und Journalisten oder soziale Medien künftig als Ordnungswidrigkeit gelten.

Hintergrund

Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits in der vergangenen Legislaturperiode be­schlossen werden, unterfiel aber der Diskontinuität. Die Anpassung der Kostenregelung konnte noch in der letzten Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nun wird der Gesetz­entwurf erneut eingebracht.

Die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und eine Reihe weiterer Verbände haben im Rahmen einer Verbandsbeteiligung Hinweise und weitere Anregungen abgegeben. Soweit es möglich war, wurden die Änderungen in den jetzt vorlie­genden Gesetzentwurf eingearbeitet. Insgesamt werden bestehende Regelungslücken ge­schlossen sowie Klarheit in der Auslegung und in der praktischen Anwendung geschaffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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