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Frauen in der Landesverwaltung besser fördern – Bericht zum Gleichstellungsgesetz vorgelegt

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den von Gleichstellungsministerin Carola Reimann vorgelegten Bericht zur Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) zur Kenntnis genommen. Der 5. Bericht fasst für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017 zusammen, wie es um die Gleichstellung in Landesbehörden, berufsbildenden Schulen und Kommunen in Niedersachsen gestellt ist. Der Bericht wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Die Anzahl weiblicher Beschäftigten insgesamt in der Landesverwaltung und in den Kommunen ist von 59,6 Prozent im Jahr 2013 auf 61,4 Prozent angestiegen. Im Jahr 2008 waren lediglich 57,2 Prozent der Beschäftigten Frauen. „Leider geht es in einigen Laufbahngruppen weniger gut voran“, bedauert Gleichstellungsministerin Carola Reimann. „Der Frauenanteil sinkt, je höher die Besoldungs- und Entgeltgruppe. Es zeigen sich zwar Verbesserungen, doch in Führungspositionen sind Frauen immer noch stark unterrepräsentiert. Hier sind wir von Gleichberechtigung noch weit entfernt.“ So stieg beispielsweise in der Besoldungsgruppe A 16 die Quote nur von 26,2 auf 32,8 Prozent. Auch in den Besoldungsgruppen B 1 und B 2 erhöhte sich der Anteil an Frauen nur moderat von 18,7 auf 21,4 Prozent. „Frauen müssen“, so Reimann, „beim Aufstieg in höhere Gehalts- und Besoldungsgruppen noch stärker unterstützt und gefördert werden. Wir brauchen auch im Landesdienst dringend mehr Frauen in Führungspositionen!“

Der Bericht zeigt, dass sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigten insgesamt von 29,8 Prozent im Jahr 2013 auf 31,9 Prozent erhöht hat. Dieser Anteil sinkt allerdings mit ansteigenden Laufbahngruppen beispielsweise von rund 30 Prozent im ehemaligen gehobenen Dienst auf etwa 20 Prozent im ehemaligen höheren Dienst. Der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männer hat sich von 8,8 Prozent auf 9,4 Prozent leicht erhöht.

Der Bericht macht deutlich, dass das NGG aus dem Jahr 2010 die Gleichberechtigung noch nicht ausreichend weit vorangebracht hat. Daher verfolgt die Landesregierung das Ziel, in diesem Jahr die Novellierung des NGG auf den Weg zu bringen. Ein wesentliches Element des zukünftigen NGG soll es sein, Männern und Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Ziel ist, dass in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Männer und Frauen zu etwa gleichen Teilen tätig sind.

Hintergrund

Die Landesregierung unterrichtet den Landtag in jeder Wahlperiode einmal über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (ies) wertete im Auftrag des Sozialministeriums Daten der Personalstatistik des Landes und Ergebnisse einer Online-Befragung unter rund 1000 Dienststellen im Land aus.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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