Geplante Gesetzesänderung verbessert Schutz von Patienten
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung die Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Anpassung an Europäische Richtlinien wird zukünftig auch ein besserer Schutz von Patientinnen und Patienten einhergehen. Der Gesetzentwurf führt den sogenannten Vorwarnmechanismus ein. Wenn Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten oder Zahnärzten die Ausübung ihres Berufs ganz oder teilweise verboten wird, müssen die zuständigen Kammern dies in Zukunft den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Ländern melden.
„Damit stellen wir auch ein deutschlandweites Warnsystem sicher“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Dieser Mechanismus gilt auch, wenn jemand versucht, sich mithilfe von gefälschten Berufsqualifikationen Zugang zu einem Beruf zu verschaffen. Damit schützen wir Patientinnen und Patienten besser vor Betrügern.“
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erstellt am:
22.03.2016
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