Gesetz zum neuen ZDF-Staatsvertrag geht in den Landtag: Fernsehrat verkleinert, öffentliche Sitzungen, mehr Frauen in den Gremien, transparente Gehälter
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Gesetz zum neuen ZDF-Staatsvertrag („Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag/17. RÄStV“) zugestimmt. Es wird dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten während ihrer Konferenz am 18. Juni 2015 den Vertrag unterzeichnet. Teil des Artikelgesetzes ist auch das damit im Zusammenhang stehende Landesgesetz über einen muslimischen Vertreter im ZDF-Fernsehrat.
Kernpunkt des Vertrags ist die Überarbeitung der Regelungen für die Gremien des ZDF. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 25. März 2014 die Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien gerügt und einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) festgestellt. Dieses Grundrecht verlange für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien. In Ausgestaltung dieser verfassungsgerichtlichen Vorgaben sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:
- Von 77 auf 60 Mitglieder verkleinerter Fernsehrat
- Weisungsfreiheit der Mitglieder des Fernsehrats, Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, Karenzzeit von mindestens 18 Monaten
- stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien
- eine regelmäßige Überprüfung der Zusammensetzung des Fernsehrats
- öffentliche Fernsehratssitzungen
- Veröffentlichung von Bezügen leitender Beschäftigter
- Neu sind 16 Lebensbereiche, die jeweils einem Land zugeordnet werden. Niedersachsen regelt deshalb im „Gesetz über die Teilhabe muslimischer Organisationen am Fernsehrat des ZDF“, welche muslimischen Verbände gemeinsam das Fernseh-ratsmitglied entsenden und welche Voraussetzungen diese Person erfüllen muss.
Die Landesregierung hatte bereits im April den Landtag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung über das Gesetzgebungsvorhaben unterrichtet. Die Ratifizierung des Staatsvertrags muss in allen 16 Landesparlamenten bis zum Jahresende erfolgen, so dass der Staatsvertrag zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann und somit die Neuregelungen zur nächsten Amtsperiode der ZDF-Gremien bereits Geltung beanspruchen können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.07.2015
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