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Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird novelliert

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Behin­dertenteilhabegesetzes (NBTG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit diesem Gesetz­entwurf wird das geltende Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwi­ckelt. Die Landesregierung setzt damit wichtige Maßnahmen um, die sie sich mit dem „Akti­onsplan Inklusion“ für 2017 und 2018 vorgenommen hat. Der Plan war gemeinsam mit Be­troffenen und Verbänden erarbeitet worden.

Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und zu verbessern. Sozialministerin Cornelia Rundt sagte, der weitere Ausbau der Barrierefreiheit käme letztlich allen Menschen, insbesondere auch Älteren und jungen Familien in Nieder­sachsen zugute.

Der Gesetzentwurf regelt, dass Menschen mit Behinderungen in Gremien angemessen be­rücksichtigt werden. Auch der Forderung aus dem Aktionsplan, die UN-Behindertenrechts­konvention weiter umzusetzen, kommt die Novelle nach. Darüber wird die Stellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt. Künftig müssen die Lan­desministerien und die Staatskanzlei begründen, wenn sie beispielsweise im Rahmen von Beteiligungsverfah­ren Vorschläge der oder des Lan­desbeauftragten nicht berücksichtigen wollen.

Die Novelle enthält außerdem eine Regelung gegen die mehrfache Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen und erweitert die bisherigen Vorschriften zum Benachteiligungs­verbot. Weiterhin beinhaltet der Entwurf Anpassungen an das Behindertengleichstellungsge­setz des Bundes, das seit 2016 gilt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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