Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird novelliert
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Behindertenteilhabegesetzes (NBTG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit diesem Gesetzentwurf wird das geltende Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt. Die Landesregierung setzt damit wichtige Maßnahmen um, die sie sich mit dem „Aktionsplan Inklusion“ für 2017 und 2018 vorgenommen hat. Der Plan war gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden erarbeitet worden.
Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und zu verbessern. Sozialministerin Cornelia Rundt sagte, der weitere Ausbau der Barrierefreiheit käme letztlich allen Menschen, insbesondere auch Älteren und jungen Familien in Niedersachsen zugute.
Der Gesetzentwurf regelt, dass Menschen mit Behinderungen in Gremien angemessen berücksichtigt werden. Auch der Forderung aus dem Aktionsplan, die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umzusetzen, kommt die Novelle nach. Darüber wird die Stellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt. Künftig müssen die Landesministerien und die Staatskanzlei begründen, wenn sie beispielsweise im Rahmen von Beteiligungsverfahren Vorschläge der oder des Landesbeauftragten nicht berücksichtigen wollen.
Die Novelle enthält außerdem eine Regelung gegen die mehrfache Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen und erweitert die bisherigen Vorschriften zum Benachteiligungsverbot. Weiterhin beinhaltet der Entwurf Anpassungen an das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das seit 2016 gilt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2017
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833