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Gesetz zur Neubildung des Landkreises Göttingen geht in die Verbandsanhörung: Göttingen und Osterode sollen eins werden

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Neubildung des Landkreises Göttingen zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften freigegeben. Durch die Neubildung soll sich insbesondere die Haushaltssituation der beiden Kreise Göttingen und Osterode am Harz verbessern. Die Neubildung ist mit Beginn der allgemeinen Kommunalwahlperiode (1. November 2016) vorgesehen, damit keine Kosten für eine zusätzliche Wahl entstehen.

Durch den Zusammenschluss sollen die beiden Kreise auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukunftsfähig gemacht werden. Nach den Vorausberechnungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen wird die Bevölkerungszahl beider Kreise von zusammen 323.260 (Stichtag: 30. September 2014) auf knapp 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2031 abnehmen.

Die Haushaltssituation beider Landkreise soll sich jedoch nicht nur durch den Zusammenschluss und die sich daraus ergebenden Einsparmöglichkeiten erholen. Dazu soll auch die mit der Landesregierung im November 2013 vereinbarte Entschuldungshilfe in Höhe von fast 80 Millionen Euro beitragen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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