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Gesetzentwürfe für weitere Zusammenschlüsse von Gemeinden gehen in den Landtag: Walkenried und Remlingen-Semmenstedt

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, zwei Ge­setzentwürfe zum Zusammenschluss von Gemeinden in den Landtag einzubringen. Damit werden die Mit­gliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried zu der neuen „Gemeinde Walkenried“ so­wie die Gemeinden Remlingen und Semmenstedt durch Neubildung der „Ge­meinde Remlin­gen-Semmenstedt“ als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elm-Asse (Landkreis Wolfen­büttel) rechtlich zusammengeschlossen. Die bis­herigen Gemeinden wer­den aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich aufgelöst. Die Niedersächsische Verfas­sung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es dazu eines Gesetzes be­darf.

Der Neugliederung der künftigen Gemeinde Walkenried liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse und eine Vorbereitung auf die demografische Entwicklung zugrunde. Die Einwohnerzahl des Landkreises Osterode am Harz soll nach Prognosen des Landesamtes für Statistik bis zum Jahre 2031 um 24,3 Pro­zent zurückgehen. In erster Linie sollen die kommunalen Leistungen aufrecht­erhalten wer­den.

Die Pläne zu den Veränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Alle Einwoh­nerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich in den Ratssit­zungen der beteiligten Gemeinden zu informieren. Dabei wurden keine Bedenken geltend gemacht. Auch in der Anhörung der be­teiligten Gemeinden, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften gab es keine Bedenken.

Auch die neue Gemeinde Remlingen-Semmenstedt soll dauerhaft finanziell auskömmlich existieren können. In der jetzigen Struktur könnten trotz er­heblicher Anstrengungen Haus­haltsausgleiche nicht erreicht werden. Auch hier wurden die Pläne zu den Strukturverände­rungen frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Einwohnerinnen und Einwohner, die Gemein­deräte sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften hatten ebenfalls keine Einwände.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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