Gesetzentwürfe für weitere Zusammenschlüsse von Gemeinden gehen in den Landtag: Walkenried und Remlingen-Semmenstedt
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, zwei Gesetzentwürfe zum Zusammenschluss von Gemeinden in den Landtag einzubringen. Damit werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried zu der neuen „Gemeinde Walkenried“ sowie die Gemeinden Remlingen und Semmenstedt durch Neubildung der „Gemeinde Remlingen-Semmenstedt“ als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elm-Asse (Landkreis Wolfenbüttel) rechtlich zusammengeschlossen. Die bisherigen Gemeinden werden aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich aufgelöst. Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es dazu eines Gesetzes bedarf.
Der Neugliederung der künftigen Gemeinde Walkenried liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse und eine Vorbereitung auf die demografische Entwicklung zugrunde. Die Einwohnerzahl des Landkreises Osterode am Harz soll nach Prognosen des Landesamtes für Statistik bis zum Jahre 2031 um 24,3 Prozent zurückgehen. In erster Linie sollen die kommunalen Leistungen aufrechterhalten werden.
Die Pläne zu den Veränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich in den Ratssitzungen der beteiligten Gemeinden zu informieren. Dabei wurden keine Bedenken geltend gemacht. Auch in der Anhörung der beteiligten Gemeinden, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften gab es keine Bedenken.
Auch die neue Gemeinde Remlingen-Semmenstedt soll dauerhaft finanziell auskömmlich existieren können. In der jetzigen Struktur könnten trotz erheblicher Anstrengungen Haushaltsausgleiche nicht erreicht werden. Auch hier wurden die Pläne zu den Strukturveränderungen frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Einwohnerinnen und Einwohner, die Gemeinderäte sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften hatten ebenfalls keine Einwände.
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erstellt am:
19.01.2016
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