Gesetzentwurf geht in die Anhörung: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz soll größere personelle Flexibilität erhalten
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) zur Verbändeanhörung freigegeben. Danach soll der Stiftung ermöglicht werden, ab 1. Januar 2018 eigenes tarifbeschäftigtes Personal einzustellen. Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der SBK tätig sind oder ausgebildet werden, gehen – sofern diese nicht widersprechen – mit Stichtag 31. Dezember 2017 auf die Stiftung über. Der Gesetzentwurf stellt den sozialen Schutz dieser Beschäftigten sicher.
Die bei der Stiftung tätigen Landesbeamtinnen und -beamten behalten hingegen das Land als Dienstherren. Nach dem Ausscheiden der letzten Landesbediensteten wird die Stiftung ausschließlich eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Die Stiftung sei in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule der Kulturförderung des Braunschweiger Landes geworden, sagte Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Sie benötige eine größere personelle Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werde diesem Anliegen Rechnung getragen.
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erstellt am:
20.06.2017
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