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Gesetzentwurf geht in die Anhörung: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz soll größere personelle Flexibilität erhalten

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Ent­wurf der Änderung des Gesetzes über die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) zur Verbändeanhörung freigegeben. Danach soll der Stiftung ermöglicht werden, ab 1. Ja­nuar 2018 eigenes tarifbeschäftigtes Personal einzustellen. Arbeits- und Ausbildungsverhält­nisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der SBK tätig sind oder ausgebildet wer­den, gehen – sofern diese nicht widersprechen – mit Stichtag 31. Dezember 2017 auf die Stiftung über. Der Gesetzentwurf stellt den sozialen Schutz dieser Beschäftigten sicher.

Die bei der Stiftung tätigen Landesbeamtinnen und -beamten behalten hingegen das Land als Dienstherren. Nach dem Ausscheiden der letzten Landesbediensteten wird die Stiftung aus­schließlich eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Die Stiftung sei in den vergangenen Jahren zu einer wichti­gen Säule der Kulturförderung des Braunschweiger Landes geworden, sagte Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Sie benö­tige eine größere personelle Flexibilität bei der Erfüllung ih­rer Aufgaben. Mit dem vorliegen­den Gesetzesentwurf werde diesem Anliegen Rechnung ge­tragen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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