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Gesetzentwurf zur Neubildung des Landkreises Göttingen beschlossen: Göttingen und Osterode am Harz gehören ab 2016 zusammen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Neubildung des Landkreises Göttingen beschlossen: Durch den Zusammenschluss der Kreise Göttingen und Osterode am Harz soll sich insbesondere die Haushaltssituation beider Kreise verbessern. Die Neubildung ist mit Beginn der allgemeinen Kommunalwahlperiode am 1. November 2016 vorgesehen, damit keine Kosten für eine zusätzliche Wahl entstehen, die bei einer späteren Fusion notwendig wäre.

Durch den Zusammenschluss sollen die beiden Kreise – auch vor dem Hintergrund des de­mografischen Wandels – zukunftsfähig gemacht werden. Nach den Vorausberechnungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen wird die Bevölkerungszahl beider Kreise von zusammen 323.260 (Stichtag: 30. September 2014) auf knapp 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2031 abnehmen.

Die Haushaltssituation beider Landkreise soll sich jedoch nicht nur durch den Zusammen­schluss und die sich daraus ergebenden Einsparmöglichkeiten erholen. Dazu soll außerdem die mit der Landesregierung im November 2013 vereinbarte Entschuldungshilfe in Höhe von fast 80 Millionen Euro beitragen.

In der Verbandsanhörung wurden von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenver­bände Niedersachsens oder den Gewerkschaften keine Bedenken gegen die Pläne erhoben. Die jeweils von ihnen gemachten Vorschläge wurden weitgehend in den Gesetzentwurf über­nommen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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