Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft: Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrechts geht in die Verbandsbeteiligung
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag Änderungen des Kirchensteuerrechts zugestimmt. Der entsprechende Gesetzentwurf setzt die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes auch bei der Kirchensteuer um. Damit soll eine Ungleichbehandlung bei der Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen und dem besonderen Kirchgeld vermieden werden. Der Gesetzentwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigeben
Die begünstigenden Regelungen dieses Gesetzes werden für alle noch offenen Fälle angewendet. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds, das nun auch bei eingetragenen LebenspartnerInnen zum Tragen kommen wird, ist jedoch erst ab dem Veranlagungszeit-raum 2014 vorgesehen. Dies betrifft Kirchenmitglieder, deren Partnerinnen oder Partner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt.
Daneben ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die bereits vollzogenen einkommensteuerrecht-lichen Änderungen des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten und eingetragene Lebens-partnerInnen im Kirchensteuerrahmengesetz nachzuvollziehen. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines automatisierten Verfahrens zum Einbehalt der Kirchenkapitalertragsteuer, das das bisherige Verfahren ablöst. Die Kirchenkapitalertragsteuer wird seit 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben.
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erstellt am:
22.07.2014
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