Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft: Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrechts geht in die Verbandsbeteiligung

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag Änderungen des Kirchensteuerrechts zugestimmt. Der entsprechende Gesetzentwurf setzt die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes auch bei der Kirchensteuer um. Damit soll eine Ungleichbehandlung bei der Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen und dem besonderen Kirchgeld vermieden werden. Der Gesetzentwurf wurde zur Verbandsbeteiligung freigeben

Die begünstigenden Regelungen dieses Gesetzes werden für alle noch offenen Fälle angewendet. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds, das nun auch bei eingetragenen LebenspartnerInnen zum Tragen kommen wird, ist jedoch erst ab dem Veranlagungszeit-raum 2014 vorgesehen. Dies betrifft Kirchenmitglieder, deren Partnerinnen oder Partner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt.

Daneben ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die bereits vollzogenen einkommensteuerrecht-lichen Änderungen des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten und eingetragene Lebens-partnerInnen im Kirchensteuerrahmengesetz nachzuvollziehen. Darüber hinaus berücksich­tigt der Gesetzentwurf Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines automati­sierten Verfahrens zum Einbehalt der Kirchenkapitalertragsteuer, das das bisherige Verfah­ren ablöst. Die Kirchenkapitalertragsteuer wird seit 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln