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Grenzen der Bundestagswahlkreise bleiben unverändert

Das Kabinett hat in seiner (heutigen) Sitzung dem Vorschlag der Wahlkreiskommission zugestimmt, die derzeitigen Grenzen der Bundestagswahlkreise für die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag unverändert zu lassen.

Die Wahlkreiskommission sieht aufgrund der aktuellen Bevölkerungszahlen keinen Anlass zu einer Änderung der niedersächsischen Bundestagswahlkreise.

Niedersachsen wird weiterhin die bestehenden 30 Wahlkreise behalten. Auch die Wahlkreisgrenzen sollen unverändert bleiben. Maßgeblich hierfür ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen soll. Bei einer Abweichung von 25 Prozent wäre eine neue Abgrenzung notwendig. In Niedersachsen besteht nur in drei Wahlkreisen eine geringe Abweichung der Bevölkerungszahl: im Wahlkreis 25 (Unterems) +16,6 Prozent, im Wahlkreis 35 (Rotenburg I – Heidekreis) -18,8 Prozent und im Wahlkreis 47 (Hannover-Land II) +15,6 Prozent.

Die abschließende Entscheidung über die Verteilung und Abgrenzung der Wahlkreise trifft der Deutsche Bundestag.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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