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Härtefall-Reform: Mehr Entscheidungsspielraum für die Kommission für mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Reform der Härtefallkommissionsverordnung auf den Weg gebracht. Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius werden zahlreiche Forderungen der Verbände aus der Vergangenheit aufgenommen und der Entscheidungsspiel­raum der Kommissionsmitglieder deutlich erweitert. Der Verordnungsentwurf wurde vom Kabi­nett zur Verbandsanhörung freigegeben.

Die Härtefallkommission prüft, ob dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt von ansonsten ausreisepflichtigen Personen in Deutschland rechtferti­gen. Die dringend gebotenen Änderungen der Arbeitsbedingungen der Härtefallkommission ermöglichten dem Gremium mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen, sagte Pistorius. Damit werde dem humanitären Auftrag des Härtefallverfahrens mehr Gewicht verliehen. Der Innenminister bezeichnet die Reform als wichtiges Anliegen der Landesregierung im Rahmen des Paradigmenwechsels in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Im Einzelnen enthält der Entwurf folgende Änderungen:

Neue Zusammensetzung der Kommission

  • Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wird von acht auf neun erhöht.
  • Der Niedersächsische Flüchtlingsrat erhält ein Vorschlagsrecht für die Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds.
  • Die Beauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen der HFK teilzunehmen.
  • Das Innenministerium benennt eine Ärztin oder einen Arzt mit medizinisch-therapeutischem Sachverstand aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst im Einvernehmen mit dem Sozialministerium als stimmberechtigtes Mitglied.

Weniger Nichtannahme- und Ausschlussgründe

Die bisher zahlreichen Nichtannahme- und Ausschlussgründe werden bis auf die rechtlich unbedingt erforderlichen Regelungen gestrichen. Das Vorprüfungsgremium kann künftig in besonderem Maße einzelfallbezogen über die Annahme von Eingaben befinden, ohne dabei in der Entscheidungsfreiheit durch die neue Verordnung beschränkt zu werden.

Bei dem absoluten Nichtannahmegrund einer strafrechtlichen Verurteilung soll künftig nicht mehr auf das Strafmaß abgestellt werden - bisher 90 Tagessätze oder drei Monate Freiheits­strafe. Zukünftig soll viel mehr die Verurteilung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 2 Nr. 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung sein. Diese Umstellung bewirkt, dass Verurteilungen wegen Bagatellstraftaten nicht mehr zum Ausschluss des Härtefallverfahrens führen. Lediglich Verurteilungen wegen besonders schwerer Straftaten mit hohem Unrechtsgehalt schließen ein humanitäres Aufenthaltsrecht im Härtefallverfahren aus.

Die bisher zu berücksichtigenden Regelausschlussgründe „Verstoß gegen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung“ sowie „fehlende Sicherung des Lebensunter­halts“ werden ebenfalls ersatzlos gestrichen. „Diese hatten den Entscheidungsspielraum der Kommission erheblich eingeschränkt und humanitäre Entscheidungen im Einzelfall erschwert“, so Minister Pistorius. Gestrichen wird auch die Regelung, dass Härtefallersuchen nicht auf Gründe gestützt werden können, die sich allein auf die Verhältnisse im Herkunftsland beziehen.

Ein feststehender Abschiebungstermin bleibt ein Nichtannahmegrund eines Falles für die Härtefallkommission. Die betroffenen Personen werden vorher darüber informiert, eine Eingabe an die Härtefallkommission richten zu können. Statt bisher zwei Wochen, erhalten sie zukünftig aber eine Frist von mindestens vier Wochen, innerhalb derer sie ihre Eingabe einreichen kön­nen. Diese Fristverlängerung gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Eingabe sorgfältiger vorzubereiten.

Veränderung des Quorums

Für Härtefallersuchen ist künftig die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ausreichend. In der Praxis bedeutet dies, dass zum Beispiel bei Anwesenheit von sieben stimmberechtigten Mitgliedern mindestens vier Ja-Stimmen für eine positive Entschei­dung erforderlich sind. Nach der Altregelung waren fünf Ja-Stimmen erforderlich.

Die Härtefallkommission hat ihre Beratungen bis zum Inkrafttreten der neuen NHärteKVO ausgesetzt. Damit ist gewährleistet, dass es aktuell keine nachteiligen Entscheidungen nach alter Rechtslage für betroffene Ausländerinnen und Ausländer gibt, sondern diese im Fall eines Härtefallersuchens bereits von den anstehenden Veränderungen in der Flüchtlings- und Asylpolitik profitieren.

„Ich gehe davon aus, dass nach dem Anhörungsverfahren die Landesregierung im Juli diesen Jahres die neue Verordnung beschließt und die Kommission unter neuen Rahmenbedingungen bald ihre Arbeit aufnehmen kann“, so Innenminister Boris Pistorius abschließend.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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