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Heilberufskammern übernehmen Patientenakten aus dem Fiskuserbe − Landesregierung schafft Klarheit für Erbberechtigte

Die niedersächsischen Heilberufskammern sollen zukünftig Patientenakten aufbewahren, wenn das Land Niedersachsen als Fiskuserbe festgestellt wird. Das hat die Landesregierung am (heutigen) Montag beschlossen. Bislang war hierfür die Oberfinanzdirektion zuständig.

Auslöser der Änderung ist, dass in jüngster Zeit Fälle aufgetreten sind, in denen das Nach­lassgericht für verstorbene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie für Kinder‑ und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und ‑therapeuten das Land als Fiskuserben festgestellt hat. Damit greift für das Land die Pflicht, die in den Praxen der Verstorbenen befindlichen Patientenakten aufzubewahren und bei Bedarf den dazu Berechtigten Einsicht in die Akten zu gewähren und Abschriften zu erstellen. Die Oberfinanzdirektion verfügt nicht über die Fachressourcen, diesen Pflichten rechtlich und fachlich adäquat nachzukommen.

Mit der Übertragung der Aufgaben auf die jeweils fachlich zuständigen Kammern für Heilbe­rufe können Berechtigte zukünftig schnell und zielgerichtet medizinische Auskünfte erhalten. Die fachlich zuständigen Kammern sind die Ärztekammer Niedersachsen, die Zahnärzte­kammer Niedersachsen und die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.

Hintergrund:

Fiskuserbe bezeichnet das gesetzliche Erbrecht des Staates. Es besteht, wenn der Erblasser weder Ehegatten/Lebenspartner oder Verwandte hinterlässt. In Deutschland regelt dies Paragraf 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach dessen Satz 1 ist das deutsche Land, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zum Erben berufen. Die Länder können eine andere Stelle zum gesetzlichen Erben bestimmen. Ist ein letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht feststellbar, erbt der Bund.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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