Helmstedt und Büddenstedt gehen zusammen: Gesetzentwurf zur Neubildung der Stadt Helmstedt wird in den Landtag eingebracht
Die Räte der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Büddenstedt haben in ihren Sitzungen am 13. September 2016 den Zusammenschluss durch Neubildung der Stadt Helmstedt beschlossen. Der dazugehörende Gesetzentwurf über die Neubildung der Stadt Helmstedt wird nun in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Das hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag entschieden.
Ziel des Zusammenschlusses ist, die Stadt Helmstedt als Mittelzentrum zu erhalten und zu stärken. Öffentliche Dienstleistungserbringer wie die Agentur für Arbeit und das Finanzamt sollen so in der Stadt gehalten werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Büddenstedt nutzen bereits seit Langem die kulturellen, sozialen, schulischen und sportlichen Angebote der Stadt Helmstedt. Es bestehen vielfältige Verflechtungen zwischen beiden Kommunen.
Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht in Bürger-Informationsveranstaltungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben im Rahmen der Anhörung nur Zustimmung geäußert. Die beteiligten Kommunen haben keine Einwendungen erhoben, ebenso wenig die kommunalen Spitzenverbände oder Gewerkschaften. Mit dem Zusammenschluss sollen die vorhandenen Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse angepasst und auf den demografischen Wandel vorbereitet werden. In der bestehenden Struktur konnten trotz erheblicher Anstrengungen in keiner der beiden Kommunen ein Haushaltsausgleich erreicht werden.
Nach der Niedersächsischen Verfassung bedarf ein Zusammenschluss von Gemeinden eines Gesetzes. Rechtlich werden die bisherigen zwei Kommunen zu der neuen Stadt zusammengeschlossen. Die bisherige Stadt Helmstedt und die Gemeinde Büddenstedt sollen aus Gründen der Rechtsklarheit aufgelöst werden.
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erstellt am:
24.01.2017
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