Internationale Kernarbeitsnormen müssen beachtet werden – Vergabe öffentlicher Aufträge künftig nur unter Einhaltung von Mindeststandards
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beachtet werden müssen. Demnach dürfen Aufträge nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen im Herkunftsland einhalten. Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen dürfen keine Produkte verwendet werden, die unter Missachtung der ILO-Standards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die neue Verordnung bezieht sich auf Stoffe und sonstige Textilwaren, ungebrauchten Naturstein, Tee, Kaffee und Kakao, Blumen sowie Spielwaren und Sportbälle. Diese Produkte werden in der Regel aus Asien, Mittelamerika oder Afrika importiert, wo Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen vielerorts nicht beachtet werden.
Die Verordnung enthält außerdem Aussagen über die vertragliche Ausgestaltung dieser Bedingungen sowie über Nachweise, Kontrollen und vertragliche Sanktionen. Dieser Nachweis kann durch bestimmte festgelegte Zertifikate erfolgen.
Sanktionsmöglichkeiten können für den Fall vereinbart werden, dass der Auftragnehmer bestimmte Zertifikate schuldig bleibt.
Hintergrund:
Die Landesregierung hatte am 31. Oktober 2013 das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die nun beschlossene Verordnung soll die Voraussetzungen der öffentlichen Auftragsvergabe konkretisieren. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine Vorbildfunktion zu.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.04.2015
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