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Internationale Kernarbeitsnormen müssen beachtet werden – Vergabe öffentlicher Aufträge künftig nur unter Einhaltung von Mindeststandards

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Kernarbeitsnormen der Internatio­nalen Arbeitsorganisation (ILO) beachtet werden müssen. Demnach dürfen Aufträge nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Ar­beitsbedingungen im Herkunftsland einhalten. Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienst­leistungen dürfen keine Produkte verwendet werden, die unter Missachtung der ILO-Stan­dards gewonnen oder hergestellt worden sind.

Die neue Verordnung bezieht sich auf Stoffe und sonstige Textilwaren, ungebrauchten Na­turstein, Tee, Kaffee und Kakao, Blumen sowie Spielwaren und Sportbälle. Diese Produkte werden in der Regel aus Asien, Mittelamerika oder Afrika importiert, wo Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen vielerorts nicht beachtet werden.

Die Verordnung enthält außerdem Aussagen über die vertragliche Ausgestaltung dieser Be­dingungen sowie über Nachweise, Kontrollen und vertragliche Sanktionen. Dieser Nachweis kann durch bestimmte festgelegte Zertifikate erfolgen.

Sanktionsmöglichkeiten können für den Fall vereinbart werden, dass der Auftragnehmer be­stimmte Zertifikate schuldig bleibt.

Hintergrund:

Die Landesregierung hatte am 31. Oktober 2013 das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die nun be­schlossene Verordnung soll die Voraussetzungen der öffentlichen Auftragsvergabe konkreti­sieren. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine Vorbildfunktion zu.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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