„Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“: Ministerpräsident Stephan Weil und die niedersächsischen Landesminister tragen die „Weiße Schleife"
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ist seit dem (heutigen) Freitag Botschafter der vom Europäischen Institut für Geschlechtergleichheit (Eige) initiierten Aktion „Weiße Schleife", mit der Männer ihre Ablehnung von jeglicher Gewalt gegen Frauen kundtun.
Der Ministerpräsident wird dabei unterstützt von seinen männlichen Regierungsmitgliedern. Neben der Verbreitung der Botschaft „Stoppt die Gewalt gegen Frauen“ geht es auch um die Ausprägung eines „gewaltfreien Männlichkeitsbildes“ in der Gesellschaft.
„Frauenverbände mahnen seit Jahrzehnten, dass die Gewalt gegen Frauen ein Ende haben muss. Dass heute Männer öffentlichkeitswirksam der Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagen, ist ein beeindruckendes Signal, das hoffentlich so manchen Täter zum Umdenken bringen wird", sagte Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen sei mit keinem Gesetz, mit keiner Religion und keinem Argument der Welt zu rechtfertigen. Sie ist bis heute die häufigste Menschenrechtsverletzung. Der 25. November ist offiziell als Internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen in den Vereinten Nationen anerkannt.
Eige-Direktorin Virginija Langbakk würdigt die besondere Aktion in Niedersachsen: „Ich bin für die prominente Unterstützung der Kampagne durch Ministerpräsident Stephan Weil sehr dankbar. Männer – und die „weiße Schleife“ ist ja eine Initiative von Männern – wie er sind Vorbilder für viele andere. Die Kampagne trägt mit dazu bei, dass Gewalt gegen Frauen endlich entschieden bekämpft wird.“ Die Weiße-Schleifen-Kampagne wurde 1991 in Kanada ins Leben gerufen. Sie hat mit dem niedersächsischen Regierungschef und seinen Ministerkollegen prominente Unterstützer gefunden (Weils Statement auf der Website http://eige.europa.eu/gender-based-violence/white-ribbon/ambassadors/germany).
Gewalt gegen Frauen gehöre noch immer nicht der Vergangenheit an, bedauerte Ministerin Cornelia Rundt: „Leider ist sie keine seltene Ausnahme, auch in Deutschland nicht: Jede dritte Frau, die hier lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden.“ Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 127.457 Personen Opfer von Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner (Quelle: BMFSFJ). 82 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Bei einzelnen Delikten wie Vergewaltigung oder Stalking liegt der Prozentanteil der weiblichen Opfer noch deutlich höher.
In Niedersachsen finden Opfer Hilfe bei der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt und der Fachstelle Opferschutz des Justizministeriums. Eine interaktive Karte (http://www.opferschutz-niedersachsen.de/nano.cms/sie-suchen-ansprechpartner-und-unterstuetzungseinrichtungen) informiert über wohnortnahe Unterstützung.
Hintergrund
Mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wird die bisherige Förderung der Frauenunterstützungseinrichtungen gegen häusliche Gewalt aus Landesmitteln – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – um eine Million Euro auf knapp sieben Millionen Euro aufgestockt. Das kommt den 41 niedersächsischen Frauenhäusern, den Gewaltberatungsstellen und den Beratungs- und Interventionsstellen gegen Gewalt (Biss) zugute.
Um den Gewalt- und Schwangerschaftsberatungsstellen die Arbeit im Alltag auch mit Flüchtlingsfrauen zu erleichtern, wurde in diesem Jahr das niedrigschwellige Programm „Worte helfen Frauen“ ins Leben gerufen. Um Sprachbarrieren zu überwinden, können Gewaltberatungs- und Schwangerenberatungsstellen für Gespräche mit Flüchtlingsfrauen und -mädchen mit diesem Projekt Übersetzerinnen und Übersetzer hinzuziehen. Dafür stehen auch in den nächsten beiden Jahren weiterhin 600.000 Euro bereit.
Weitere Förderungen stehen beispielsweise für die Integration von Frauen in das Arbeitsleben (2,2 Millionen Euro jährlich), Mädchenhäuser (225.000 Euro jährlich), die anonyme Beweissicherung bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen (270.000 Euro jährlich) oder Maßnahmen gegen Zwangsheirat und Zwangsehen (jährlich 205.000 Euro) zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.11.2016
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