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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative für verbesserte Untersuchung von Schlachtschweinen in Schlachthöfen

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den Weg frei gemacht für eine Bundesratsinitiative Niedersachsens mit dem Ziel eines höheren Verbraucherschutzes in Schlachthöfen. Hintergrund ist eine Verordnung vom 1. Juni 2014, nach der nun EU-weit und auch in Niedersachsen an Schlachthöfen eine rein äußerliche Beschau von Schweinen am Fließband ausreichend sein soll, wenn nicht ein konkreter Verdachtsfall vorliegt.

„Nur gucken, aber nicht Abtasten und Anschneiden reicht für einen hohen Verbraucherschutz nicht aus", sagte Verbraucherschutzminister Meyer in Umsetzung eines einstimmigen Landtagsbeschlusses. Schon im Vorfeld hat Minister Meyer – wie auch die entsprechenden Fachkreise – die Auffassung vertreten, eine Fleischuntersuchung ohne Anschnitte bleibe in der von der EU beschlossenen Form unverhältnismäßig weit hinter den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurück. Diese weiteren Anforderungen der EFSA will Minister Meyer nunmehr einfordern.

Niedersachsen fordere, so Minister Meyer, eine zeitnahe Überarbeitung der EU Verordnung. Es sei nicht hinnehmbar, dass wirtschaftliche Interessen von Schlachtkonzernen über den Verbraucherschutz und die Erfahrungen der amtlichen Fleischassistenten gestellt würden. Nun sei der Bund gefordert, die Rahmenbedingungen für eine möglichst umfassend risikomindernde, gründliche, bundeseinheitliche Untersuchung von Schweine-Schlachtkörpern festzulegen und dieses auch bei der Europäischen Union einzufordern.

Konkret fordert Niedersachsen:

  • die Verbesserungen von Diagnostik und Testmethoden, um Krankheitserreger und Parasiten schnell erkennen zu können,
  • eine bessere Ausgestaltung der Informationen zur Lebensmittelkette, um durch diese Informationen relevante Rückschlüsse auf die Schlachttiere ziehen zu können,
  • die Festlegung von Tierschutzindikatoren sowie die Verbesserung des Informationsflusses für alle Beteiligten in Form einer einheitlichen Datenbank, um eine Rückmeldung an die betroffenen Betriebe und zuständigen Überwachungsbehörden zur Mängelabstellung zu gewährleisten.

Grundlage der Bundesratsinitiative ist eine gemeinsame Entschließung des Niedersächsischen Landtages: Im Mai-Plenum hatten die Regierungsfraktionen zusammen mit den Fraktionen der Opposition die Entschließung „Verbraucherschutz und Tierschutz haben Vorrang bei der Untersuchung von Schweine- Schlachtkörpern“ angenommen. Im nächsten Schritt wird die heute beschlossene Bundesratsinitiative im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates beraten und anschließend in das Plenum des Bundesrates gegeben. Sollte der Antrag dort mehrheitlich angenommen werden, befindet sich die Bundesregierung in der Pflicht zu reagieren.

Minister Meyer abschließend: „Die amtlichen Fachassistenten in unseren Schlachthöfen machen eine gute, qualifizierte Arbeit. Dies sollen sie auch in Zukunft tun können. Niedersachsen macht sich daher für ein hohes Niveau bei der amtlichen Fleischuntersuchung stark. Wir wollen erreichen, dass auch zukünftig ausschließlich gut kontrolliertes Schweinefleisch in den Verkehr gelangt.“
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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