Kabinett beschließt neuen Lärmschutzbereich für den Flugplatz Wittmundhafen
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen beschlossen. Der Bund hatte den Ländern die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche ihrer Flughäfen mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm im Jahr 2007 übertragen. Niedersachsen setzt die Vorgaben nun weiter um. So wurden bereits für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen, für die niedersächsischen Gebiete im Bereich des Verkehrsflughafens Bremen und für den Fliegerhorst Wunstorf entsprechende Lärmschutzgebiete ausgewiesen.
Die Verordnung sieht vor, nun erstmalig auch für den militärischen Flugplatz in Wittmundhafen einen Lärmschutzbereich mit zwei Schutzzonen für den Tag und einer Schutzzone für die Nacht einzurichten. Grundstückseigentümer können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Schutzzonen Aufwendungs-Erstattungsansprüche für Schallschutzmaßnahmen geltend machen. Allerdings kann es auch zu Beschränkungen der baulichen Nutzung bis hin zum Bauverbot einschließlich eines möglichen Entschädigungsanspruches für den Grundstückseigentümer innerhalb der Schutzzonen kommen.
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erstellt am:
04.08.2015
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