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Kabinett beschließt neuen Lärmschutzbereich für den Flugplatz Wittmundhafen

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Ver­ordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen beschlossen. Der Bund hatte den Ländern die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche ihrer Flughäfen mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Flug­lärm im Jahr 2007 übertragen. Niedersachsen setzt die Vorgaben nun weiter um. So wurden bereits für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen, für die niedersächsischen Ge­biete im Bereich des Verkehrsflughafens Bremen und für den Fliegerhorst Wunstorf entspre­chende Lärmschutzgebiete ausgewiesen.

Die Verordnung sieht vor, nun erstmalig auch für den militärischen Flugplatz in Wittmundha­fen einen Lärmschutzbereich mit zwei Schutzzonen für den Tag und einer Schutzzone für die Nacht einzurichten. Grundstückseigentümer können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Schutzzonen Aufwendungs-Erstattungsansprüche für Schallschutzmaßnah­men geltend machen. Allerdings kann es auch zu Beschränkungen der baulichen Nutzung bis hin zum Bauverbot einschließlich eines möglichen Entschädigungsanspruches für den Grundstückseigentümer innerhalb der Schutzzonen kommen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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